2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

Für EU-AIFM, die nicht EU-AIF verwalten sieht die AIFMD spezifische Vorschriften vor.  In meinen Beitrag zu Artikel 33 ging es noch um die Verwaltung von EU-AIF in anderen Mitgliedstatten. Jetzt spannen wir den Bogen noch weiter und beziehen die ‚exterritorialen‘ AIF mit ein.

Ich starte mit dem bereits bekannten Schema, bevor ich mehr ins Detail gehe.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Verwaltung
Region
Nicht-EU-AIF
Beteiligte
EU-AIFM
Nicht-EU-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)/
Aufsichtsbehörde Herkunftsmitgliedstaat (HKMS)
BaFin
ESMA

Kombinationen, die durch den Artikel 34 abgedeckt werden soll

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2011/61 – Artikel 33 – Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten

2011/61 – Artikel 33 – Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten

In den Artikeln 31 und 32 der AIFM Direktive 2011/61 ging es um den Vertrieb von Anteilen im Herkunftsland und in anderen Mitgliedstaaten. Der Artikel 33, den ich heute besprechen möchte, befasst sich mit der Verwaltung.

Ich hatte im Beitrag zu Artikel 31 ein Schema konzipiert, das ich weiter nutzen möchte. Es sollte Dir auch den Vergleich mit den anderen Artikeln erleichtern.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Verwaltung
Erstanzeige
Änderungsanzeige
Region
Andere Mitgliedsstaaten
Beteiligte
EU-AIFM
EU-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)/
Aufsichtsbehörde Herkunftsmitgliedstaat (HKMS)
BaFin
Aufsichtsbehörde Aufnahmemitgliedstaat (AMS)
ESMA

 

Kombinationen, die durch den Artikel 33 abgedeckt werden soll

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (4.1) AIF Report – zu AIF – Article 24(2) of Directive 2011/61/EU – Instruments Traded and Individual Exposures

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (4.1) AIF Report – zu AIF – Article 24(2) of Directive 2011/61/EU – Instruments Traded and Individual Exposures

Unter den Artikel 24 (2) fallen gemäß der Gliederung die folgenden Themen:

  • Instruments Traded and Individual Exposures
  • Risk Profile of the AIF
    • 1. Market Risk Profile
    • 2. Counterparty Risk Profile
    • 3. Liquidity Profile
    • 4. Operational and Other Risk Aspects

An korrespondierenden externen Dokumenten habe ich im Zuge der Beitragsreihe folgende Dateien identifiziert:

Der aufmerksame Leser meines Blogs kennt die internen Beiträge bereits oder kann sich diese aus dem Inhaltsverzeichnis ziehen. Im Beitrag selbst geht es um die Themen Risiko und Liquidität. Gehen wir der Reihe nach durch:

Instruments Traded and Individual Exposures

Dieser Abschnitt ist unterteilt in die 4 Unterabschnitte:

  1. Individual Exposures in which it is trading and the main categories of assets in which the AIF invested as at the reporting date;
  2. Value of turnover in each asset class over the reporting months;
  3. Currencies of Exposures und
  4. Dominant Influence [see Article 1 of Directive 83/349/EEC]

Individual Exposures in which it is trading and the main categories of assets in which the AIF invested as at the reporting date

Dieser erste Abschnitt umfasst die folgenden 5 Felder:

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.4) AIF Report – zu AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU – Principal Exposures

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.4) AIF Report – zu AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU –  Principal Exposures

Ich mache an dieser Stelle ohne weitere Zusammenfassung weiter, weil der vorhergehende Schnitt alleine auf die Menge der Informationen zurückzuführen war. Der Beitrag schließt unmittelbar an Teil 3.3 der Beitragsreihe an. Wir befinden uns im Abschnitt:

Principal exposures and most important concentration

Hier geht es weiter mit dem Unterabschnitt:

Geographical focus

In diesem Bereich soll der NAV nach verschiedenen fest vordefinierten Regionen aufgeteilt werden. Zunächst geht es um die prozentuale Aufteilung. Es wird grundsätzlich ein Wert erwartet. Dieser kann auch negativ sein. In den folgenden 8 Feldern wird der prozentuale Anteil des NAV nach Region ausgewiesen. Die Gesamtsumme aller 8 Einträge sollte 100% betragen.

  1. Africa NAV percentage [1:1]
  2. Asia Pacific (other than Middle East) NAV percentage [1:1]
  3. Europe (other than EEA) NAV percentage [1:1]
  4. Europe EEA NAV percentage [1:1]
  5. Middle East NAV percentage [1:1]
  6. North America NAV percentage [1:1]
  7. South America NAV percentage [1:1]
  8. Supra National/Multiple regions NAV percentage [1:1]

Während zuvor auf den NAV abgestellt wurde, geht es bei den nächsten Feldern um die Assets und Management (AuM). Eine Definition hierzu findest Du im Beitragsteil (3.2). In den folgenden Feldern ist die geografische Aufteilung identisch mit der beim NAV:

„AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.4) AIF Report – zu AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU – Principal Exposures“ weiterlesen

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.3) AIF Report – zu AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU – Breakdown und Principal Exposures

XML - Graph

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.3) AIF Report – zu AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU – Breakdown und Principal Exposures

So schnell geht das! Die wohl verdiente Sommerpause ist vorbei. Unter aktuell erschwerten Bedingungen – Klimaanlage im ICE ist ausgefallen, der freundliche Zugbegleiter bietet ungekühlte Getränke an, der schlecht gelaunte Bengel zwei Reihen vor mir beschalt den Großraumwagen ungefiltert mit seiner Benjamin-Blümchen CD und demonstriert par Excellence die Hilflosigkeit seiner Erziehungsberechtigten. Ein Menschenfreund werde ich heute nicht mehr. Da ich den Diskussionen ungefiltert folgen kann, weiß ich zumindest, dass dieses Schauspiel in 2 Stunden vorbei sein wird. Was dann kommt, mal sehen.

Nun  aber zurück zum Thema.  Wir befinden uns immer noch inmitten des AIF-Reports. Nachdem zunächst die Rahmendaten analysiert wurden (Teil 3.1), ging es danach um die Identifizierung des AIF (Teil 3.2) . Jetzt sind wir zur Aufschlüsselung unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte, wie Strategie, offene Posten und Diversifikation gelangt.

In der folgenden Gliederung hatte ich mich mit den Punkten bis einschließlich ‚AIF type‘ beschäftigt.

  • Identification of the AIFBase currency information
    • Fund identification codes
    • Share class identification codes
    • Master feeder structure
    • Identification of prime broker(s) of the AIF
  • Jurisdictions of the three main funding sources
  • AIF type
  • Breakdown of investment strategies
  • Principal exposures and most important concentration
    • Main instruments in which the AIF is trading
    • Geographical focus
    • 10 principal exposures of the AIF at the reporting date
    • Five most important portfolio concentrations
    • Typical deal/position size
    • Principal markets in which AIF trades
    • Investor Concentration

Weiter machen werde ich jetzt also mit ‚Breakdown of investment strategies‘ und den ‚Principal exposures…‘.

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.1) AIF Report – Header

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.1) AIF Report – Header

Den Berichtsteil des Reporting Templates für die Angaben zum AIFM habe ich in den 2 Teilbeiträgen:

analysiert. Jetzt wird es Zeit sich an den Teil für den AIF zu wagen.

Die Reportinganforderungen sind im Übrigen auch in der Anlage zum KAGB formuliert Sie basieren auf einem Template der ESMA. Diese ist bekanntlich für die Präzessierung und die Konsequente Harmonisierung von technischen Regulierungsstandards zuständig.

Für den AIF Reportteil konnte ich folgende Hauptgliederungspunkte identifizieren:

  1. AIF – Header file
  2. AIF – Header Section
  3. AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU
  4. AIF – Article 24(2) of Directive 2011/61/EU
  5. AIF – Article 24(2) and 24(4) of Directive 2011/61/EU

Beim AIFM hatten wir die Gliederungspunkte:

  1. AIFM – Header file
  2. AIFM – Header section
  3. AIFM – Identifiers
  4. Values

Die ersten beiden Bezeichnungen sind damit identisch. Hiermit möchte ich mich auch als erstes beschäftigen

„AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.1) AIF Report – Header“ weiterlesen

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.2) AIFM Report

Managed Fund Organisation

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.2) AIFM Report

Die ersten 3 Bereiche des Reporting Templates für AIFM hatte ich im Beitrag: AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report abgehandelt.

Jetzt kommen wir zum Datenteil, denn ich unter die selbst entworfene  Bezeichnung  ‚Values‘ gestellt habe.

Values

Unter dem Bereiche findest Du:

  • Five principal markets in which it trades on behalf of the AIFs it manages,
  • Five principal instruments in which it trades on behalf of the AIFs it manages und
  • Values of assets under management for all AIFs managed, calculated as set out in Article 2

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report

In Teil 1 der Beitragsreihe:

AIFM – REPORTING AN ESMA ÜBER BAFIN – (1) ÜBERBLICK

habe ich einen Überblick über das Reporting eines AIFM an die nationale(n) Aufsichtsbehörde(n) gegeben. Heute möchte ich mich dem Teil der Berichterstattung widmen, bei der es  um die Übermittlung von Informationen konkret zum AIFM, also dem Manager eines Investmentvermögens – in Deutschland Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) genannt – geht.

Es ist ein Beitrag der sich mit dem technischen Dokument, einem XML-File, beschäftigt, welches aber durch die eingearbeiteten Klassifizierungen und Ausprägungen auch für den Kaufmann, der sich mit der Organisation der Daten in seinem Unternehmen beschäftigen muss, sehr interessant sein könnte.

Der Vorteil ist, dass man durch die klare Strukturierung des Dokuments sehr schnell Erkenntnisse für sein eigenes Projekt gewinnen kann.

131028_ausrufezeichenAber bitte komm jetzt nicht auf die Idee, diese Angaben 1:1 und unreflektiert für die eigene Softwarelösung umzusetzen. Ich sage das, weil ich derlei Dinge schon sehr oft in der Branche beobachtet habe. In aller Regel führte dieser Ansatz in die Sackgasse.

Man kann sich sehr gute Anregungen holen und diese eventuell auch zur Optimierung einsetzen. Die Schnittstelle selbst lagert man aber besser aus und separiert die Aufbereitung besser auch, um bei sicherlich eintretenden Änderungen, diese flexibel umsetzen kann.

Aus meiner Sicht ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund der aktuellen und der zu erwartenden Anforderungen auf eine Data-Warehaus-Lösung angewiesen.

Doch nun kehren wir zurück zum Dokument.  Wir haben 4 Bereiche:

  1. AIFM – Header file
  2. AIFM – Header section
  3. AIFM – Identifiers
  4. Values
    1. Five principal markets in which it trades on behalf of the AIFs it manages
    2. Five principal instruments in which it trades on behalf of the AIFs it manages
    3. Values of assets under management for all AIFs managed, calculated as set out in Article 2

Die Zusammenfassung der Angaben unter Punkt 4 habe ich vorgenommen, sie ist so aus dem Dokument selbst nicht ersichtlich.

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2011/61 – Artikel 32 – Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

2011/61 – Artikel 32 – Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Zu Artikel 31 AIFMD – Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM – hatte ich bereits einen Beitrag verfasst. Artikel 32 geht auf die Fälle ein, in denen sich der Vertrieb auf andere Mitgliedstaaten erstreckt. Für die weitere Analyse des Artikels nutze ich das für den Artikel 31 konzipierte Schema.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Vertrieb
Erstanzeige
Änderungsanzeige
Region
Andere Mitgliedsstaaten
Beteiligte
EU-AIFM
EU-AIF
EU-Feeder-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)
BaFin
Aufsichtbehörde(n) Mitgliedstaat(en)
ESMA
Professionelle Anleger

 

Kombination, die durch den Artikel 32 abgedeckt werden soll

Tätigkeit Verwalter Verwaltungssitz Vertrieb durch Vertriebsgebiet Vertrieb von AIF-Sitz Behörde Artikel
Vertrieb EU-AIFM HKMS – AIFM EU-AIFM Mitgliedsstaaten außerhalb HKMS EU-AIF HKMS HKMS 32

HKMS = Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Vertriebsanzeige

Der Artikel 32 regelt den Vertrieb von EU-AIF durch einen zugelassenen EU-AIFM  an professionelle Anleger – Artikel 32 (1) –  in anderen Mitgliedsstaate, als dem Herkunftsland des AIFM. Sofern es sich beim EU-AIF um einen Feeder-AIF handelt, sind die Voraussetzungen nur dann gegeben, wenn der Master-AIF ebenfalls ein EU-AIF ist. Nach Absatz 2 sind die Vertriebsanzeigen bei mehreren EU-AIF jeweils gesondert einzureichen.

Workflow 2011/61/EU - Artikel 32
Workflow 2011/61/EU – Artikel 32

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ESMA – European Securities and Markets Authority (Regelungen)

ESMA – European Securities and Markets Authority (Regelungen)

Im vorherigen Beitrag habe ich die ESMA ganz allgemein vorgestellt. In der heutigen Fortsetung geht es darum, einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu bekommen.

Ich möchte an dieser Stelle die  Verordnung 1095/2010/ EU nicht näher analysieren, sondern direkt zur Direktive 2011/61 und dem Alternativen Asset Manager springen, bei der die ESMA eine tragende Rolle einnimmt. Hier sind die Zuständigkeiten der ESMA festgelegt.

Diese Regelungen sind in der täglichen Praxis für den AIFM weniger relevant. Dennoch helfen sie zu verstehen, wie das System arbeitet. Bei allen Aufgaben und Funktionen der ESMA wird ziemlich klar, dass die ESMA eigentlich nie direkt mit dem AIFM in Kontakt tritt, sondern nur indirekt, indem sie sich der nationalen Aufsichtsbehörden bedient.

Dies wird ein Zugeständnis der EU an die einzelnen Mitgliedsstaaten zur Wahrung deren Souveränität sein. Damit dennoch eine einheitliche EU weite Linie geschaffen wird, nimmt die ESMA die zentrale Position ein.

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