Leverage-Capital (LC) – Welche Möglichkeiten gibt es, dem Treiben entgegenzuwirken? – Teil 2

Titelbild: Blickpunkt

Leverage-Capital (LC) – Welche Möglichkeiten gibt es, dem Treiben entgegenzuwirken?

In Teil 1 des Beitrages hatte ich mich mit einigen Regelungen im Gesetz auseinandergesetzt. Heute möchte ich mir anschauen:

Was könnte passieren, wenn die Aufnahme von Fremdkapital unlimitiert möglich ist?

Nehmen wir, ganz unabhängig von gesetzlichen Regelungen, an, dass ein oder eine Reihe von Investoren insgesamt 100 Mio. EUR in ein Investmentvermögen einbringen.

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Leverage-Capital (LC) – im regulatorischen Umfeld – Teil 1

Paragraphen Dschungel

Leverage-Capital (LC)

LC das „böse“ Wort im Bereich der Alternativen Assets Industrie.

Bei positiven Rendite Erwartungen ist die Beimischung von Fremdkapital zum vorhandenen Eigenkapital aus Renditegesichts-punkten durchaus eine interessante Alternative. Man spricht bei der Kombination von Eigen- und Fremdkapital und der hieraus erzielbaren höheren Rendite auch vom Leverage-Effekt.

Die Problematik in den letzten Jahren war, dass die Aufnahme des Fremdkapitals im Verhältnis zu den Eigenmitteln gerade im Hedge-Fonds-Bereich vollkommen aus dem Ruder gelaufen ist. Hier wurden dann mit Fremdmitteln waghalsige hoch spekulative Transaktionen unternommen. Durch die immensen Kapitalvolumen sollen besonders anfällige Teile des Kapitalmarktes als Spekulationsobjekt missbraucht worden sein.

Um dem entgegenzuwirken, wurden weitreichende regulatorische Beschränkungen eingeführt. In Deutschland sind diese zum Beispiel im KAGB enthalten. „Leverage-Capital (LC) – im regulatorischen Umfeld – Teil 1“ weiterlesen

KAGB – Dschungel-Guide für AIFM

KAGB – Dschungel-Guide für AIFM 

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Dieser Beitrag soll Dir zeigen, wie man aus meiner Sicht im KAGB am schnellsten zu den ersten relevanten Informationen kommt.

Das KAGB regelt nicht das Investmentvermögen (Fonds), sondern dessen Manager. Es ist ein Mix aus bereits bestehenden Regelungen und neuen Vorschriften und Begriffsdefinitionen.

Bevor Du startest fände ich es hilfreich zu wissen, in welche Kategorie Du Deinen Fonds einstufen würdest. D.h. Dir sollte, wenn Du einen Fonds auflegen möchtest oder diesen schon verwaltest, klar sein, ob es sich um einen offenen oder geschlossenen Fonds handelt, wie sich der Kreis der (potenziellen) Investoren zusammensetzt und in welche Assetklasse der Fonds investiert/ investieren soll. Aber nicht nur Managementgesellschaften von neu aufzulegenden Fonds sind betroffen, sondern auch alle bestehenden. Diese bestehenden Managementgesellschaften die künftig Kapitalverwaltungsgesellschaft genannt werden und ihre Manager, haben ab dem 22. Juli 2013 ungefähr ein Jahr lang Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen.

tag cloud KAGB

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Dies vorweg genommen, kannst Du direkt mit § 1 KAGB – Begriffsbestimmungen – starten.

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KAGB – offenes AIF-Publikumsvermögen

Paragraphen Dschungel

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Der offene Publikums-AIF ist eine mögliche Form des Investmentvermögens entsprechend § 1 KAGB. Näheres zum offenen Publikums-AIF ist in den § 214 – 216 KAGB geregelt.

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