Hinweis auf Beitrag in CFOworld: 10 Trends beeinflussen Investitionen

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Hinweis auf Beitrag in CFOworld: 10 Trends beeinflussen Investitionen

Hallo liebe Leser, heute mal ganz kurz. Mir ist letzte Woche ein Beitrag in der CFOworld aufgefallen, der meine Blog Beiträge thematisch gut ergänzt. Der Beitrag mit dem Thema: 10 Trends beeinflussen Investitionen wurde von Claus Thomas, International Director und Geschäftsführer der LaSalle GmbH in München, verfasst.

Herr Thomas führt aus, welche verschiedenen Einflussfaktoren sich auf die Investments eines Immobilienfinanzierers auswirken können. Ich hatte bereits zwei Beiträge mit dem Thema: WERTBEEINFLUSSENDE FAKTOREN BEI DER BEWERTUNG VON UNTERNEHMENSINVESTMENTS IM PRIVATE-EQUITY-BUSINESS (TEIL 1 + 2) hier im Blog veröffentlicht.

Bisher habe ich mich eher auf das Segment Private Equity und Venture Capital konzentriert, da ich aber nach und nach den gesamten Bereich der Alternativen Assets abdecken möchte, bietet der Verweis auf den Beitrag eine willkommene Ergänzung.

Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 6 – Step up

Titelbild Vertrag

Step up

In der zweiten Gruppe befasse ich mich mit dem Step up-Modell. Hier wird unterschieden zwischen der Verschiebung der Anteilsquote, dem Step up und dem justierter Step up. 

Heute befasse ich mich mit dem Step up.

Die Eingangsparameter sind:

Wir haben zwei Gesellschafter. Den Gründer G und den Investor I. G hat eine GmbH mit einem Stammkapital von 25 TEUR in der er alleiniger geschäftsführender Gesellschafter ist. Die GmbH gewinnt nun I als neuen Investor. Im Zuge einer Stammkapitalerhöhung übernimmt er 15 TEUR, also 37,5 % des neuen Stammkapitals von nunmehr 40 TEUR. Zusätzlich zahlt G 235 TEUR ins Agio (Aufgeld) ein.

Gleichzeitig wird im Zuge der Finanzierung vereinbart, dass der Investor I sich innerhalb eines vordefinierten Zeitraums mit einer weiteren Tranche von 250 TEUR am Unternehmen beteiligen wird. Dies wird er zu einer Unternehmensbewertung von 1.000 TEUR oder aber, wenn die gemeinsam vereinbarten Milestones erreicht wurden zum Wert von 2.500 TEUR tun.

Die Regelung und ihre Auswirkung:

„Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 6 – Step up“ weiterlesen

Bitcoin – Praxisartikel auf netzwertig.com

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Bitcoin – Praxisartikel auf netzwertig.com

Letzte Woche im Zug habe ich im Blog von netzwertig.com einen Artikel zum Thema Bitcoin gelesen. 

Der Autor schildert in seinem Bericht, wie er es fertig gebracht einen Bitcoin zu ordern und welche Hürden sich ihm in den weg gestellt haben.

Der Beitrag passt nicht ganz in den Themenbereich meines Blogs. Ich hab schon viel über Bitcoins gehört und gelesen. Da ich mich als Mann der Praxis sehe, möchte ich die Gelegenheit ergreifen, auf diesen praxisnahen Artikel zu verweisen.

Ich persönlich sehe für mich keine Vorteile. Aber wahrscheinlich bin ich auch nicht Zielkunde. Mit Paypal konnte ich bisher auch nichts anfangen. Als Beitragsbild habe ich meinen JoDeCoin gewählt.

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 2)

Paragraphen Dschungel

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum  und weitere Informationen (Teil 2)

Weiter geht es mit Teil 2 zum Thema EuSEF.

Was muss man beachten, wenn man einen EuSEF auflegen möchte?

Kernmerkmal

Ein wesentliches Merkmal des EuSEF ist, dass zusätzlich zur Generierung von finanziellem Gewinn für die Anleger insbesondere die Erzielung positiver sozialer Wirkungen im Vordergrund steht.

Durch die Schaffung von geeigneten Bewertungskriterien zur Messung der positiven sozialen Wirkungen soll der EuSEF die Erfüllung dieses Anspruches an die Anleger transportieren. 

Das verwaltete Volumen darf nicht über 500 Mio. EUR hinausgehen, Leverage Kapital darf grundsätzlich nicht eingesetzt werden. 

Verwaltung

Wie in § 17 KAGB – Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) kann ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden. Der Verwalter muss eine juristische Person sein.

Bei interner Verwaltung ist der Verwalter dann der Fonds selbst. In diesem Fall darf der Verwalter keine weiteren Fonds verwalten. Ich denke hier herrscht hinsichtlich der Strukturierung weitgehende Deckungsgleichheit mit den Bestimmungen des KAGB für in- und externe KVG.

Der Fonds sollte seinen Sitz innerhalb der EU haben. Es ist ihm gestattet auch während der Laufzeit zusätzliches Kapital einzuwerben. Damit wäre er dann kein geschlossener Fonds im Sinne von Investmentvermögen im Bereich der Alternativen Assets.

Die Zulassung als EuSEF gilt europaweit, um innerhalb der EU einen einheitlichen Qualitätsstandard durchzusetzen. 

Organisation, Risiko & Liquiditätsmanagement

„§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 2)“ weiterlesen

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 1)

Paragraphen Dschungel

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum  und weitere Informationen (Teil 1)

Derzeit beschäftige ich mich sehr intensiv im Fund-of-Funds Bereich mit der Abbildung von Geschäftsprozessen auch unter Einsatz von Workflow Tools unter der Maßgabe regulatorischer  Anforderungen.

Durch einen eifrigen Leser meines Blogs bin ich jetzt auf den Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum aufmerksam gemacht worden. Wir hatten auch schon einen, wie ich denke für beide Seiten, recht informativen Erfahrungsaustausch.

Ich habe in meiner Beratungspraxis schon Family Offices kennen gelernt, die sich am Rande auch mit Mikrokrediten oder sozialem Wohnungsbau in Afrika beschäftigten. Den § 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) hatte ich zwar wahrgenommen, insbesondere dadurch, dass er auch in § 2 KAGB – Ausnahmebestimmungen explizit aufgeführt wurde, aber ehrlich gesagt nicht weiter auf dem Radar. Wahrscheinlich ging es Dir bisher auch so.

Das ändert sich jetzt, zumindest für mich!

Da die Auseinandersetzung mit der Thematik mehr Raum benötigt, als ich üblicherweise in einem Beitrag unterbringen möchte, habe ich den Beitrag gesplittet. 

Was ist der EuSEF?

„§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 1)“ weiterlesen

Entwicklung des Crowdinvesting Marktes in 2013 – Beitrag auf netzwertig.com

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Entwicklung des Crowdinvesting Marktes in 2013 – Beitrag auf netzwertig.com

Mit dem Thema Crowdinvesting hatte ich mich bereits in meinem Beitrag: Crowdinvesting in der Beteiligungsfinanzierung beschäftigt.

Bei meinen allgemeinen Recherchen im Bereich Alternative Investments bin ich auf netzwertig.com auf einen Beitrag zur Entwicklung des Crowdinvesting Marktes in 2013 gestoßen.

Hier werden die Eckzahlen zur Entwicklung am Markt und die führenden Anbieter genannt. Für diejenigen, die sich näher mit dem Thema beschäftigen möchten ein, wie ich finde,  guter Überblick.

Natürlich sind die Wachstumsraten fulminant. Als ich in der Venture- Capital-Finanzierung tätig war, haben wir unsere Volumina über Jahre hinaus auch von Jahr zu Jahr verdoppelt. 2002 und 2003 kam dann der Einbruch von dem sich der Markt erst langsam wieder erholt. 

Solange das Nischensegment Crowdinvesting von der Gier einzelner Mitspieler und von staatliche Einflussnahme verschont bleibt, sehe ich für die nächsten Jahre weiteres Potenzial. 

 

 

 

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.3 – Wertberichtigung

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren –  Wertberichtigung (Write-off)

Im bisherigen Teil 5 der Beitragsreihe hatte ich mich mit der Ermittlung des NAV auseinandergesetzt. Bereits in Teil 5.1 hatte ich darauf hingewiesen, dass es auch noch die Wertberichtigungen (write-offs) gibt, die eine ganz andere Auswirkung auf die Rechnungslegung eines Fonds haben.

Was steckt also dahinter?

Ich denke auf den Punkt gebracht ist der wesentliche Unterschied zwischen der Bewertung und der Wertberichtigung die Realisierung. Bei der Bewertung geht man hin und versucht dem Investment im Zeitraum zwischen Einzahlung und Rückzahlung eine mehr oder weniger realistischen Wert zu geben, damit der Investor einen Anhaltspunkt darüber hat, was er vielleicht irgend einmal von seiner Wertanlage erwarten kann.

Bei der Wertberichtigung hingegen ist ein signifikantes wirtschaftliches Ereignis eingetreten, welches es für den Fonds notwendig macht, Teile seines Investments als uneinbringlich zu klassifizieren. In diesem Fall spricht man von einem realisierten Verlust, während alles, was mit der laufenden  Bewertung zu tun hat, als unrealisiert eingestuft wird. „Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.3 – Wertberichtigung“ weiterlesen

Beispiel eines vertikalen Modells eines Fund-of-Funds

Der Fonds und seine Struktur am Beispiel eines Fund-of-Funds

Im kaufmännischen Alltag werden in der täglichen Praxis viele Begrifflichkeiten nicht immer sehr sauber benutzt. Spricht man beispielsweise von einem Fonds, dann wird nicht das rechtliche Gebilde des Investmentvermögens gemeint, sondern die komplette Struktur, bestehend aus Management, Investmentvermögen und gegebenenfalls all seinen Vehikeln und anderen Entitäten.

Ich hab in anderen Beiträgen bereits mehrfach die folgende Abbildung zur Erklärung der Fondsstruktur genutzt.

Schema über eine Fondsstruktur

Die besten Ideen kommen wir meist beim Zähneputzen oder beim Bügeln. Ja, ich bügle selber und stehe auch dazu.  Beim Bügeln kam mit jetzt auch die Idee, das Fondsmodell am Beispiel eines FoF in eine andere Form zu bringen.

Managed Fund Organisation

„Beispiel eines vertikalen Modells eines Fund-of-Funds“ weiterlesen

Übersicht der KPI eines Fonds und mögliche Musterkonstellationen

Füllbild

Übersicht der KPI eines Fonds und mögliche Musterkonstellationen

In der Beitragsreihe: Typische Geschäftsvorgänge zwischen einem Fonds und seinen Investoren stelle ich einige für die Branche wichtige Kennzahlen vor. Um die Beitragsreihe nicht zu überfrachten, habe ich mich zu diesem eigenständigen Artikel entschieden.

Ich möchte in diesem Artikel mit folgenden Kennzahlen arbeiten:

  • PIC,
  • DCC,
  • DPI,
  • RVPI und
  • TVPI.

„Übersicht der KPI eines Fonds und mögliche Musterkonstellationen“ weiterlesen

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.2 – NAV

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – NAV (Teil 2)

 >>> Fortsetzung >>>

Wie bereits angekündigt möchte ich mich in diesem Beitrag mit den Rechen-  und Stellgrößen befassen. Später wird dann noch der Buchungsteil ergänzt. Ich komme leider zeitlich nicht dazu. 

Rechengröße

Welche Rechengrößen haben wir in Verbindung mit der NAV-Ermittlung? Direkt benötige ich:

  • Bewertung der einzelnen Investments
    Die Summe aller Bewertungen der einzelnen Assets eines Fonds sind die Grundlage für die Ermittlung des NAV. Es werden nur die noch aktiven Investments berücksichtigt.
  • Liquidität des Fonds
    Sonstige freien Vermögenswerte sind natürlich auch hinzuzurechnen. In der Regel handelt es sich um Einnahmen, die noch nicht an die Investoren ausgeschüttet worden oder aber Mittel, die von den Investoren abgerufen, aber noch nicht weiter investiert wurden. Es sind also in der Regel kurzfristige Mittel. Manchmal werden diese auch als Termingeld zwischengelagert.
  • Leverage Capital
    Sollte der Fonds mit ‚Leverage Capital‘ arbeiten, dann ist dies natürlich abzuziehen, da es das Vermögen schmällert. Leverage Capital wird neben dem Fondskapital der Investoren eingesetzt, um durch die damit verbundenen Effekte die Gesamtrendite zu steigern. Aufsichtsrechtlich bestehen hiergegen aufgrund der damit auch verbundenen nicht unerheblichen Risiken ziemliche Res­sen­ti­ments.  „Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.2 – NAV“ weiterlesen