Private Equity Fonds – Definition von Closing und Fondsvolumen

Fondstopf

Heute befasse ich mich ausgehend von einem frei erfundenen Fallbeispiel mit der Abwicklung der Kapitalakquise über mehrere Closings. Hierbei soll die Festlegung des geeigneten Fondsvolumens in mehreren Closings beispielhaft erläutert werden.

Festlegung des Fondsvolumens

Wesentlicher Bestandteil bei der Planung eines Fonds ist die Festlegung des gewünschten Fondsvolumens. Sofern keine Erklärungen vorliegen, weiß natürlich niemand im Voraus, ob und in welcher Höhe die Investoren wirklich Anteile am Fonds zeichnen werden. Daher geht der Initiator des Fonds hin und definiert – in Abhängigkeit zu seiner Fondsstrategie – ein Zielvolumen.

Dieses definiert sich über das gewünschte Fondsvolumen und eine Unter- und Obergrenze. Während das gewünschte Fondsvolumen ein fester Betrag sein wird, können sich Ober- und Untergrenze ebenfalls über einen fixen Betrag oder aber über einen Prozentsatz, des gewünschten Fondsvolumens, ermitteln lassen. Meist nimmt man für die Eingrenzung der Bandbreite fixe Beträge, da dies für potenzielle Investoren auf Anhieb einfacher zu verstehen ist.

Definiton Zielvolumen und Bandbreite

Die Untergrenze ist für den Initiator des Fonds insofern bedeutend, dass hiervon sehr oft die Tragfähigkeit seines Konzepts abhängt. Eine gute Fondsverwaltung war schon immer kostenintensiv und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen haben diesen Trend bestimmt nicht umgedreht. Heutzutage spricht man von einem Mindestvolumen von 500 Mio. EUR, das erforderlich ist, um auf Dauer tragfähig mit einem Fonds arbeiten zu können. Nun zu meinem Beispiel.

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Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.2 – Contribution

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.2 – Contribution 

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Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich diesen Beitragsteil gesplittet. Im Teilbeitrag 3.1 hatte ich ein Rechenbeispiel gebracht und die Grundzüge der Contribution und des Capital Call erläutert. Weiter geht’s.

Rechengröße

In Zusammenhang mit der Contribution möchte ich folgende Rechengrößen anführen:

  • Fondsvolumen,
    welche sich aus der Summe aller einzelnen Commitments der Investoren ergibt und hier die Grundlage für die prozentuale Beteiligung eines Investors am Fonds ist.
  • Fondsanteil in %,
    der dem Anteil eines Investors am Fondsvolumen zu einem bestimmten Stichtag entspricht. Dieser Anteil kann sich über die Laufzeit durchaus verändern.
  • Remaining Commitment (verbleibende Verpflichtung),
    wird ermittelt aus dem Commitment des Investors, abzüglich aller gemäß des Vertrages auf das Commitment anzurechnender Einzahlungen in den Fonds. Die Summierung des Remaining Commitments aller Einzelinvestoren ergibt das Remaining Commitment für den Fonds. Dieses Remaining Commitment ist gleichzeitig der Betrag, der für künftige Contributions verbleibt.
  • Capital Call (Kapitalabruf),
    ist der Betrag, den eine KVG per Call Letter von ihren Investors anfordert. Sofern der Investor außerhalb des vereinbarten Commitments keine weiteren Verpflichtungen übernommen hat, ist das Commitment der Höchstbetrag aller Capital Calls. Ob die Beträge investiert werden oder als Fees verwendet werden, sollte normalerweise im Call Letter angeführt werden. 

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Modellrechnung eines Venture-Capital-Fonds – Teil 3 – Fondsvolumen und Abflüsse

JoDeCon Abakus

Modellrechnung eines Venture-Capital-Fonds – Teil 3 – Fondsvolumen und Abflüsse

Fondsvolumen

Das Volumen wurde bisher etwas zu wage angegeben. Daher gilt es jetzt, dieses näher zu spezifizieren. Abhängig vom jeweiligen Vertrag wird die von den Investoren zu tragende Management Fee entweder ins Volumen des Fonds eingerechnet oder aber es wird gesondert behandelt. Im angelsächsischen Raum spricht man daher auch von der Management Fee inside Commitment (zu mindestens 95% in der Praxis der Fall) und der Management Fee outside Commitment, also zusätzlich zum Commitment  zu erbringen.

Ich will es mir hier einfach machen, also wähle ich die Standardvariante. Da ich im Musterfall auch nicht wie ansonsten üblich, die Bezugsgröße für die Berechnung oder den Prozentsatz variable gestaltet habe, lässt sich die Management Fee einfach pro Quartal ermitteln. Der Teil, der als Management Fee abfließt kann nicht mehr investiert werden.

Üblich wäre es z.B. die Bezugsgröße der Management Fee am Ende der Investmentperiode, die ersten 5 Jahre, vom gezeichneten Kapital – Committed Capital – auf den jeweiligen Stichtags-NAV zu ändern. Vielfach sind die Prozentsätze bei der Management Fee anfänglich höher und reduzieren sich später einmalig oder in staffelform. Da sind die Berater sehr findig, um dem Backoffice und den Softwareanbietern später das Leben schwer zu machen. 

Die geplante Investitionssumme und die vorkalkulierte Management Fee erlauben es, das in etwa erforderliche Fondsvolumen zu bestimmen.

Was mir noch fehlt ist die Anzahl der geplanten Investments. Aus meiner Erfahrung sollten es unter Beachtung einer ausreichenden Risikostreuung schon mindesten 20 Investments in unterschiedliche Unternehmen entsprechend der hier nicht näher angesprochenen Anlagestrategie sein.

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Modellrechnung eines Venture-Capital-Fonds – Teil 2 – Verlaufsmodell

JoDeCon Abakus

Modellrechnung eines Venture-Capital-Fonds – Teil 2 – Verlaufsmodell

Wo mit starten wir jetzt? Mit dieser Frage endete Teil 1 der Beitragsreihe. Hier die Antwort!

Resultierend aus den eigenen Erfahrungen und den aus der Branche in Erfahrung gebrachten Erkenntnissen, wird ein Verlaufsmodell benötigt, welches als Schablone hinter die eigentliche Rechnung gelegt werden kann.

Das Verlaufsmodell

Als ein typischer Fondsverlauf über einen Zeitraum von 10 Jahren = 40 Quartale kann folgende Entwicklung gesehen werden:

Modell: Fondsverlauf

Letztendlich geht es darum, die erwarteten Quoten für Ausfälle und Rückführungen, letztere mit Unterscheidung zwischen „Stars“ und nennen wir sie mal „Normalos“, zu prognostizieren.

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