Presseartikel: Startup-Finanzierung: Bootstrapping, Venture-Capital oder doch lieber Crowdfunding?

JoDeCon News

Startup-Finanzierung: Bootstrapping, Venture-Capital oder doch lieber Crowdfunding?

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Artikel in tn3.de

Kommentar vom Berliner Startup-Experten Aydo Schosswald

Inhalt

Beitrag zur Eigenkapitalfinanzierung von Seed- und Startup-Unternehmen. Auflistung von Vor- und Nachteilen der verschiedenen Formen.

Links zum Thema in meinem Blog

Mein Fazit

Netter Überblick! 

Meine Empfehlung

Eigenkapitalfinanzierung besser nur auf Rezept, bevor man an den Nebenwirkungen stirbt.

Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 1 – Übersicht

Titelbild Vertrag

Klauseln im Beteiligungsvertrag

In meiner Beitragsreihe über den Deal-Flow-Management-Prozess ist mir die Idee zu diesem Artikel gekommen. Meist im Term Sheet und später dann im Beteiligungsvertrag habe ich über die Jahre hinweg eine Menge an Klauseln gesehen, welche im Englischen wahrscheinlich besser klingen, als wenn man hierfür ein tolles deutsches Wort erfinden würde. Wer möchte schon, wie von Reinhard Mey besungen, einen

 Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftsexemplars.

JoDePlaneWie Du auf meiner Website sehen kannst, bin ich Kaufmann und kein Jurist. Außerdem kommen mir solche Klauseln aktuell nicht so häufig auf den Tisch, Ich muss deshalb etwas tiefer in den Windungen graben.

Hilfreich war mir daher mein vor Jahren entwickelter Prototyp für die Entwicklung eines Beteiligungsmanagementsystems mit Bewertungsassistent. Dieses erlaubt die strukturierte Erfassung diverser Vertragsklauseln in Verbindung mit dem Deal-Flow- und Investment Management.

Hier ein Screenshot:

Justierungsklauseln im Beteiligungsvertrag

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§ 36 KAGB – Auslagerung

Paragraphen Dschungel

§ 36 KAGB – Auslagerung

Unter dem Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0036 veröffentlichte die BaFin am 4. Juli 2013 den Beitrag: „Häufige Fragen zum Thema Auslagerung gemäß § 36 KAGB

Es ist zwar schon etwas her, dass der Artikel erschien. Da ich mich, wie man so schön sagt, ganzheitlich mit dem Thema Kapitalanlagegesetzbuch beschäftige, passt es auch zu diesem Zeitpunkt noch sehr gut in den Gesamtkontext des Blogs. Ich versuche nach Möglichkeit auch immer ältere Beiträge entsprechend anzupassen, um so einen Gesamtüberblick über das Thema zu erhalten. Im Folgenden schaue ich mir den § 36 KAGB  näher an und bringe einige Erläuterungen der BaFin in Verbindung mit den Abschnitten des Paragraphen.

§ 36 (1) KAGB

§ 36 (1) KAGB – Auslagerung – sagt, dass eine KVG Aufgaben auf Dritte auslagern kann. Unter den dann folgenden Punkten sind die Bedingungen dafür benannt. Der Paragraph enthält eine Vielzahl an Regelungen, so dass eine Interpretation durch die BaFin sicherlich mehr als hilfreich sein wird. 

Die BaFin geht in ihrer Veröffentlichung darauf ein, was überhaupt als Auslagerung zu interpretieren ist. Da das Gesetz selbst, nicht wie in der bisherigen Rechtssprechung eine Einschränkung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Auslagerungen macht, definiert die BaFin in ihrer Veröffentlichung dies näher. Sie nimmt Bezug auf Anhang I der RICHTLINIE 2011/61/EU. Demnach schließt sie unterstützende Aufgaben wie administrative oder technische Funktionen (Reinigungsdienste, Catering und Beschaffung von Dienstleistungen oder Gütern des Grundbedarfs) aus. 

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Was sind die wesentlichen Faktoren für die Generierung erfolgreicher Investments?

Titelbild: Blickpunkt

Was sind die wesentlichen Faktoren für die Generierung erfolgreicher Investments?

Vor geraumer Zeit hatte ich unter dem Titel „Was ist erfolgreiches Private-Equity-Business?“ einen Beitrag veröffentlicht, der sich damit auseinandersetzte, wann für welche Marktteilnehmer das Private-Equity-Business erfolgreich ist.

Ich möchte hier nochmal auf die einzelwirtschaftliche Ebene zurück kommen. Keine Angst, es wird nicht esoterisch! Nachdem ich mich in den vorherigen Beiträgen etwas intensiver mit dem Deal Flow Management auseinandergesetzt habe, finde ich, ist es jetzt Zeit über den Erfolg zu sprechen. Ein gut strukturierter Deal-Flow-Prozess ist der Einstieg für ein erfolgreiches Investment. Doch der Weg ist lang und steinig und erfordert eine Menge Rüstzeug. 

Meine Erfolgsformel lautet:

Formel für ein erfolgreiches Investment
Basics + Strukturen + Design + Vision + Timing + Glück = Erfolg

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Deal Flow Management – Teil 4 – Umsetzung

Artikelbild Prozesse

Deal Flow Management – Umsetzung

Die Vorverhandlungen sind geführt und im Idealfall liegt jetzt ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums vor. Andernfalls wurde hoffentlich frühzeitig, der Prozess gestoppt.

Betrachten wir nochmal die Grafik aus Teil 1 der Beitragsreihe, die symbolhaft anhand von 100 eingehenden Investmentanfragen den Selektionsprozess aufzeigt. Jetzt sind wir also unten am Trichter auf Level III angekommen, dahin, wohin es nur wenige schaffen.

Selektionsprozess im Deal Flow Management

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Deal Flow Management – Teil 3 – Due Diligence

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Deal Flow Management Due Diligence

Im Idealfall konnten in der Vorselektionsphase bereits eine ganze Reihe von Investmentanfrage aussortiert werden. Im Zuge eines vordefinierten Workflowprozesses wurden die Kompetenzstufen effizient eingebunden und für die verbleibenden Anfragen wurde eine konkrete Zuordnung zu einem verantwortlichen Investmentmanager und oder einer Gruppe von Investmentmanagern vorgenommen.

Ich bevorzuge die Verknüpfung sowohl einer konkreten Person und zusätzlich einer Gruppe, welche mit dieser Person eng zusammenarbeitet. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass ein Mitglied aus der Gruppe im Vertretungsfall für den Verantwortlichen einspringt, ohne dass es einer zusätzlichen Administration bedarf. 

Natürlich könnte ich jetzt das Swimlane-Diagramm aus Teil 2 der Beitragsreihe weiter ausbauen. Da die Hauptschritte in der Branche weitgehend identisch sind, letztendlich aber dann doch wieder durch einzelne spezifische Wünsche geprägt werden, halte ich eine verbale Auseinandersetzung mit dem Thema für sinnvoller. Wichtiger ist es mir, einige gravierende Punkte herauszugreifen, die dann Gegenstand für neue Ideen, Anregungen oder auch nur Bestätigung sein können. Der Rest ist dann Fleißarbeit, die ohnehin gemacht werden muss. Diese Fleißarbeit ist insofern auch wichtig, da sie zwingt, sich mit den Themen auch tiefgehender auseinanderzusetzen.

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Deal Flow Management – Teil 2 – Vorselektion

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Deal Flow Management – Vorselektion

Im ersten Beitrag hatte ich eine Gruppierung des Deal Flow Prozesses in 3 Level vorgenommen. Heute geht es um Level I – Vorselektion, also der Trennung der Spreu vom Weizen.

Was sind die Aufgaben? 

Da kommen mitunter die verrücktesten Projektideen rein. Die Aufgabe bei der Vorselektion ist es effizient eine Klassifizierung vorzunehmen, ohne jedoch auf den ersten Blick nicht erkennbare Schmuckstücke zu verlieren.

Wird hierfür ein erfahrener Manager eingesetzt, der die Unterlagen so aufbereitet bekommt, dass er schnell eine Klassifizierung vornehmen kann, dann ist der Einsatz einer solchen hochbezahlten Fachkraft gerechtfertigt, denn die ankommenden Anfragen sind schließlich die Grundlage für künftige Investments. Hilfreich ist, wenn die Prozesse hinter der Klassifizierung im Vorfeld bereits aufgesetzt wurden. Wie bei Personalunterlagen sollte die Klassifizierung niemals auf dem Original erfolgen, sondern immer auf einem IT-technisch erstellten Deckblatt oder aber direkt online. Dadurch wird auch gesichert, dass die Anfrage zeitnah im System enthalten ist. Bis zu 5 Klassifizierungsstufen sollten eigentlich reichen, um dahinterstehende Prozesse für die Assistenz zu bestimmen.

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Newsletter des BAI 10/2013

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Quelle: 10/2013 – BAI

Der BAI geht in seinem jüngsten Newsletter –  BAI – Newsletter Oktober 2013 – auf diverse Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem KAGB und seinem Umfeld ein.

Insbesondere wird die ausstehende Anpassung der Anlageverordnung angesprochen, da hier die neu aufgelegten Fondstypen noch keine Berücksichtigung finden. Dies kann dazuführen, dass institutionelle Anleger nicht investieren dürfen.

Auch die konzeptionelle Trennung von offenen und geschlossenen Fonds, ein Eckpfeiler des KAGB , scheint nicht konform mit der AIFM  zu sein.

Das das Steueranpassungsgesetz, welches vor der Wahl nicht mehr verabschiedet wurde, angesprochen wird, war klar.  Weitere Themen sin natürlich die steuerlichen Vergünstigungen. Während die Parteien noch über die Regierungsbildung verhandeln, schärfen die Verbände ihre Messer.

Mehr zu den Themen, kannst Du direkt dem Newsletter entnehmen.    

Deal Flow Management – Teil 1 – Initialisierung

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Deal Flow Management – Initialisierung

Nachdem ich mich in den letzten Wochen mit der Modellierung eines Venture-Capital-Fonds beschäftigt habe, mache ich heute einen Sprung hin zum Deal Flow Management. Auch dieses Thema möchte ich in mehreren aufeinanderfolgenden Beiträgen behandeln. Für diejenigen, die in der Branche nicht so stark verankert sind, eine kurze Erklärung, was ich unter Deal Flow bzw. Deal Flow Management verstehe.

Kurz gesagt handelt es sich beim Deal Flow um Finanzierungsanfragen, die an einen Fonds aus unterschiedlichen Quellen herangetragen werden. Diese Anfragen gilt es in einem gut strukturierten Prozess, Deal Flow Management, effizient zu sichten, zu analysieren, zu bewerten und zu selektieren.

Ich habe mich entschlossen in meinem Beitrag, auch diesmal im Segment Venture Capital zu bleiben. Insgesamt ist der Prozess bei KVGen, die Private Equity, Real Estate oder Infrastruktur Vermögen verwalten aber ähnlich.

Das Hauptunterscheidungsmerkmal ist zunächst die Trennung in den Deal Flow für Direktinvestments und Fund-of-Funds-Investments. Dieses Merkmal hatte ich des Öfteren schon in meinen Beiträgen angesprochen. Beim Direktinvestment beteiligt sich das verwaltete Vermögen direkt an einem Unternehmen, wobei man auch bei Zwischenschaltung einer sogenannten Blocker GmbH von direkten Investments spricht. Es handelt sich hier lediglich um ein steuerliches Konstrukt. FoF-Investments hingegen sind indirekte Investments, die über einen anderen Fonds, welcher dann für die Betreuung des direkten Investments verantwortlich ist, erfolgt. Du kannst Dir hierzu auch meinen Artikel:  Fondsstrukturen im PE-Business: Fund-of-Fund und Direkte Investments  anschauen.

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Ich beschreibe in meinem Beitrag das Deal Flow Management einer KVG, welche einen Venture Capital Fonds betreut, der direkt in Unternehmen investiert. Es geht mir in der Beitragsreihe insbesondere darum, die prozess- und IT-technische Abwicklung zu skizzieren. Wobei in diesem Zusammenhang sicherlich auch das Thema Knowledge Management eingehender behandelt werden könnte. Vielleicht in einem anderen Beitrag.
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100 Beiträge in 7 Monaten

100. Beitrag

100 Beiträge in 7 Monaten – Womit hat sich der JoDeCon-Blog in den letzten Monaten beschäftigt?

Es ist vollbracht. Nach nunmehr 7 Monaten mit meinem eigenen Blog ist der 100. Beitrag erschienen. Ein guter Zeitpunkt, um einmal Revue passieren zu lassen, was in diesem Zeitraum alles so erschienen ist.

Das hätte ich am Anfang selbst nicht geglaubt, dass es so schnell so viel werden wird. Die Artikel sind unterschiedlich lang, aber die Anzahl der längeren Artikel überwiegt. Hätte ich hier noch mehr aufgeteilt, dann wäre jetzt sogar die 150 schon nahe.

Welche Artikel habe ich erstellt?

Wenn Du Dir das Hauptmenü anschaust, dann siehst Du die 3 Gruppen, mit denen ich mich schwerpunktmäßig beschäftige:

Finanzdienstleister – Unternehmen/ Startups – Existenzgründer.

Eigentlich dreht sich alles um die Alternativen Assets mit dem Hauptfokus Venture Capital und Private Equity und zwar nicht nur auf Seiten der Finanzierer, sondern auch auf Seiten der Kapital suchenden und bereits finanzierten Unternehmen.

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