Front-, Middle- und Backoffice im Segment Alternative Assets

Front-, Middle- und Backoffice im Segment Alternative Assets

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  • Neueste Entwicklungen in der Branche

>>>Artikel, ursprünglich vom 21. März,  wurde am 26. August 2013 überarbeitet und ergänzt!<<<

Front, Middle  und Back Office, dass ist die klassische 3 Teilung  im Asset Management.

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AIF – offenes Publikumsvermögen – Gemischte Investmentvermögen

Offene Publikums-AIF  dürfen nur als:

  • gemischte Investmentvermögen nach §§ 218 und 219 KAGB
  • sonstige Investmentvermögen nach §§ 220 bis 224 KAGB,
  • Dach-Hedgefonds nach §§ 225 bis 229  KAGB (bisher noch kein Beitrag geplant) und
  • Immobilien-Sondervermögen nach §§ 230 bis 260 KAGB (bisher noch kein Beitrag geplant),

aufgelegt werden. In diesem Artikel geht es um das gemischte Investmentvermögen.

Gemischte Investmentvermögen nach § 218 KAGB

Nach § 218 KAGB ist ein gemischtes Investmentvermögen nur bei einem offenen inländischen Publikums-AIF möglich.  Dieser darf nur die im nachfolgenden § 219 KAGB aufgelisteten  Vermögensgegenstände verwalten. Ansonsten wird ergänzend auf die §§ 192 bis 211 KAGB verwiesen. Diese §§ gelten für Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie.

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AIF – offene Spezial-AIF

Der offene Spezial-AIF ist eine weitere mögliche Form des Investmentvermögens (InvV) entsprechend § 1 KAGB. Näheres zum offenen Spezial-AIF ist in den §§ 278 – 284 KAGB geregelt. Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, entsprechen dem bisherigen Spezialfonds nach InvG. Die Regelungen sind im Grund nach identisch, wie die für offene Publikums-AIF:

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AIF – offenes Publikumsvermögen – Sonstige Investmentvermögen

 

Offene Publikums-AIF  dürfen nur als:

  • gemischte Investmentvermögen nach §§ 218 und 219 KAGB 
  • sonstige Investmentvermögen nach §§ 220 bis 224 KAGB
  • Dach-Hedgefonds nach §§ 225 bis 229  KAGB (bisher noch kein Beitrag vorhanden) oder
  • Immobilien-Sondervermögen nach §§ 230 bis 260 KAGB (bisher noch kein Beitrag vorhanden).

aufgelegt werden. In diesem Artikel geht es um das sonstige Investmentvermögen. 

Sonstige Investmentvermögen nach § 220 KAGB

Hier gelten die Bestimmungen in den §§ 220 bis 224 KAGB. Sofern aber nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, sind auch die §§ 192 bis 205 KAGB anzuwenden. Im einzelnen sind dies dann:

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Wertbeeinflussende Faktoren bei der Bewertung von Unternehmensinvestments im Private-Equity-Business (Teil 2)

Fortsetzung zu: Wertbeeinflussende Faktoren bei der Bewertung von Unternehmensinvestments im Private-Equity-Business (Teil 1)

Welche wertbeeinflussenden Faktoren gibt es?

Nein, es wird hier keine abschließende Liste geben. Es kann hier nur darum gehen, Anregungen für die eigene Recherche zu geben. Welche Faktoren Du dann auflistest, hängt dann wirklich auch von Deinem Business ab. Bei kleineren VC Investments sind sicherlich andere Faktoren zu berücksichtigen, als bei größeren PE-Investments.

Andere Faktoren sind wahrscheinlich auch viel zu weit weg von Deinem Business oder dürften ausschließlich relevant dafür sein, ob das Investment überhaupt getätigt wird.

Dies ist dann auch ein weiteres Kriterium in der Auflistung. Du solltest nämlich die Faktoren auch nach dem Anlass der Bewertung und der Methode der Bewertung gruppieren. Interessant ist z.B. welche Faktoren für die Einstandsbewertung herangezogen werden, welche für die Exit-Bewertung und welche schließlich für die laufende – in der Regel quartalsweise – Bewertung.

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Wertbeeinflussende Faktoren bei der Bewertung von Unternehmensinvestments im Private-Equity-Business (Teil 1)

Das Thema Bewertung von Fonds- und Unternehmensinvestments im Bereich Private Equity war Gegenstand meiner verschiedenen Blog Beiträge der letzten Wochen. Hierin hatte ich auch die wertbeeinflussenden Faktoren angesprochen, welche maßgeblich für die Adjustierung von Investments verantwortlich sind.

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AIF – geschlossene Spezial-AIF

Der geschlossene Spezial-AIF ist eine weitere mögliche Form des Investmentvermögens entsprechend § 1 KAGB. Näheres zum geschlossenen Spezial-AIF ist in den §§ 285 – 292 KAGB geregelt.

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Fondsstrukturen im PE-Business: Fund-of-Fund und Direkte Investments

Bei der Abbildung einer Fondsstruktur wird zwischen den 3 Ebenen:

  • Investor
  • Managed Fund und
  • Investee (Portfoliounternehmen oder Zielfonds)

unterschieden.

Je nach Ausrichtung des Fonds investiert dieser direkt in Portfoliounternehmen oder indirekt über andere Fonds. Bei der indirekten Beteiligung über einen Fonds spricht man auch von einem Fund-of-Fund (FoF) Investment. Hier kommt dann noch eine weitere Ebene, die des

  • Underlying Portfolio

hinzu.

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Bewertung von Unternehmensinvestments im Private-Equity-Business (Teil 2)

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  • Methoden für die laufende Bewertung  im Private-Equity-Business
    • Bewertung gelisteter Vermögenswerte
    • Bewertung ungelisteter Vermögenswerte
      • Bewertung zur letzten Finanzierungsrunde/ -transaktion
      • Bewertung mit marktwertbasierten Multiplikatoren
        • Vergleichstransaktionen
        • Vergleichszahlen
      • Bewertung nach Ertragswert
        • Discounted-Cash-Flow (DCF)
    • Venture-Capital-Methode
    • Bemerkungen zu den Bewertungsmethoden

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Welche Methoden kann man nun für die laufende Bewertung nutzen?

Im 1. Teil des Artikels bin ich bereits darauf eingegangen, dass ich im Beitrag  auf die laufende Bewertung eines Finanzierungsinstruments, Investments bzw. Unternehmens eingehe. Gegenstand sind daher nicht die Einstandsbewertung (Entry-Valuation) oder die Exit-Bewertung (Exit-Valuation), sondern die aktuelle Bewertung zum Stichtag.

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