Wertbeeinflussende Faktoren bei der Bewertung von Unternehmensinvestments im Private-Equity-Business (Teil 1)

Das Thema Bewertung von Fonds- und Unternehmensinvestments im Bereich Private Equity war Gegenstand meiner verschiedenen Blog Beiträge der letzten Wochen. Hierin hatte ich auch die wertbeeinflussenden Faktoren angesprochen, welche maßgeblich für die Adjustierung von Investments verantwortlich sind.

Bewertungslevels

Bevor ich auf diese Faktoren näher eingehe ist es äußerst wichtig, dass Du Dir nochmals die Levels vor Augen hältst, auf denen die Bewertungen der durchgeführt werden können.

 

Wir haben also von rechts nach links die Instrumente, Investments, Unternehmen und schließlich den Fonds, der von der bewertenden KVG verwaltete wird.

Einige der wertbeeinflussenden Faktoren, die im Beitrag aufgeführt werden, sind auch für die Portfoliounternehmen selber, bei deren Planung und Steuerung, relevant. Allerdings stehen die internen Prozesse in den Portfoliounternehmen nicht  im Fokus dieses Beitrags.

Was sagt das KAGB?

Nach § 29 KAGB – Risikomanagement – hat eine KVG unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit dauerhafte ein Risikocontrolling einzurichten und aufrechtzuerhalten. Ferner sieht § 169 KAGB – Bewertungsverfahren – vor, dass die KVG eine interne Bewertungsrichtlinie zu erstellen hat. Diese soll geeignete und kohärente Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens festlegen. Hierbei soll für jeden Vermögensgegenstand ein geeignetes, am jeweiligen Markt anerkanntes Wertermittlungsverfahren definiert werden. Für die Auswahl des jeweiligen Verfahrens ist eine Begründung abzugeben.

Der § 169 KAGB steht zwar im Abschnitt für offene Publikumsinvestmentvermögen. Allerdings wird in dem vor allem für Private Equity relevanten Abschnitt: „Inländische Spezial-AIF“ §§ 273 ff. KAGB auf den § 169 KAGB verwiesen. Mein Beitrag: KAGB – Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter (ohne Immobilien) geht näher auf die Verweise ein.

Welche Schlüsse ziehe ich daraus?

Ich benötige also eine Bewertungsrichtlinie, welche ich bereits mit meinem Antrag auf Erlaubniserteilung bei der BaFin einreichen muss. Ein nicht ganz so triviales Thema, für das sicherlich externe Beratung angesagt ist. Es führt aber auch dazu, dass durch die Dokumentation von Prozessen die internen Abläufe professionalisiert werden können.

Ich selbst arbeite gerade an einem Konzept und Design für ein workflowgestütztes Softwaretool, welches Finanzdienstleister beim Risiko- und Liquiditätsmanagement sowie insbesondere auch bei der Bewertung ihrer Investments und dem Meldewesen unterstützen soll. Daher habe ich bereits eine gehörige Portion Gehirnschmalz in die Lösung von, auch mit der Bewertungsrichtlinie verbundenen, Problematiken gesteckt. Wobei hier natürlich mehr die variable dv-technische Erfassung der Abläufe, als der fachliche Input, im Vordergrund stehen. Andererseits würde sich eine Softwarelösungen ohne Fach-Know-How in die Kette der am Markt befindlichen Lösungen einreihen und wenig Mehrwert bringen.    

Mein Tipp: Ich schlage vor, dass Du die wertbeeinflussenden Faktoren, die für Dich relevant sind oder relevant werden könnten, zunächst zusammen trägst. Anschließend solltest Du dann festlegen, für welchen Bewertungslevel diese Faktoren relevant sein können. Ich mache sowas ganz gern in einer Datenbank. Für den ersten Schritt sollte Excel aber ausreichen.

Das Gruppieren und Listen der Faktoren ist später sicherlich hilfreich bei der Erstellung der Bewertungsrichtlinie.

Welche wertbeeinflussenden Faktoren gibt es?

>>>mehr dazu in Teil 2

 

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