Was zahle ich als AIFM für die Zulassung im Ausland?

Was zahle ich als AIFM für die Zulassung im Ausland?

Ich hatte in der letzten Woche einen Beitrag zum Thema:

FinDAGKostV – Gebührenverordnung der BaFin

in den Blog gestellt. Die Ressonanz die ich dazu bekam, hat mich ermuntert mal über den Kanal nach UK zu schauen.

Hier haben wir die FCA, welche für den britischen Markt die zuständige Regulierungsbehörde für AIFMs ist. Vorsicht, heute wird es teilweise Englisch, geht dafür aber nicht so in die Tiefe. Ich zitiere:

Firms and individuals can only conduct regulated financial service activities in the UK if they are authorised by us to do so.

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FinDAGKostV – Gebührenverordnung der BaFin

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FinDAGKostV – Gebührenverordnung der BaFin

Ich habe mich im Blog schon etwas länger nicht mehr sehr intensiv mit dem KAGB auseinandergesetzt. Zeit also mal nachzuschauen, was die BaFin aktuell so publiziert.

Es ist eine Neuveröffentlichung der Gebühren nach der FinDAGKostV, die mir direkt ins Auge fiel. Eigentlich bin ich nicht so neugierig, da mich aber doch brennend interessiert, was eine KVG zusätzlich noch so für diverse Aktionen an die BaFin abführen darf, nachdem sie zuvor schon die privaten Berater und Beratungsgesellschaften beglücken durfte, widme ich mich diesem Themas.

Natürlich ist dies ein weiterer Baustein in der Debatte über die durch das KAGB initierte Kostenexplosion in der Fondsbranche. Meine Quelle ist die Website der BaFin mit dem Beitrag: Gebührenverzeichnis zu § 2 (1) FinDAGKostV (in der ab 01.01.2014 gültigen Fassung).

Für was muss ich eigentlich bezahlen?

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Leverage-Capital (LC) – im regulatorischen Umfeld – Teil 1

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Leverage-Capital (LC)

LC das „böse“ Wort im Bereich der Alternativen Assets Industrie.

Bei positiven Rendite Erwartungen ist die Beimischung von Fremdkapital zum vorhandenen Eigenkapital aus Renditegesichts-punkten durchaus eine interessante Alternative. Man spricht bei der Kombination von Eigen- und Fremdkapital und der hieraus erzielbaren höheren Rendite auch vom Leverage-Effekt.

Die Problematik in den letzten Jahren war, dass die Aufnahme des Fremdkapitals im Verhältnis zu den Eigenmitteln gerade im Hedge-Fonds-Bereich vollkommen aus dem Ruder gelaufen ist. Hier wurden dann mit Fremdmitteln waghalsige hoch spekulative Transaktionen unternommen. Durch die immensen Kapitalvolumen sollen besonders anfällige Teile des Kapitalmarktes als Spekulationsobjekt missbraucht worden sein.

Um dem entgegenzuwirken, wurden weitreichende regulatorische Beschränkungen eingeführt. In Deutschland sind diese zum Beispiel im KAGB enthalten. „Leverage-Capital (LC) – im regulatorischen Umfeld – Teil 1“ weiterlesen

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 2)

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§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum  und weitere Informationen (Teil 2)

Weiter geht es mit Teil 2 zum Thema EuSEF.

Was muss man beachten, wenn man einen EuSEF auflegen möchte?

Kernmerkmal

Ein wesentliches Merkmal des EuSEF ist, dass zusätzlich zur Generierung von finanziellem Gewinn für die Anleger insbesondere die Erzielung positiver sozialer Wirkungen im Vordergrund steht.

Durch die Schaffung von geeigneten Bewertungskriterien zur Messung der positiven sozialen Wirkungen soll der EuSEF die Erfüllung dieses Anspruches an die Anleger transportieren. 

Das verwaltete Volumen darf nicht über 500 Mio. EUR hinausgehen, Leverage Kapital darf grundsätzlich nicht eingesetzt werden. 

Verwaltung

Wie in § 17 KAGB – Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) kann ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden. Der Verwalter muss eine juristische Person sein.

Bei interner Verwaltung ist der Verwalter dann der Fonds selbst. In diesem Fall darf der Verwalter keine weiteren Fonds verwalten. Ich denke hier herrscht hinsichtlich der Strukturierung weitgehende Deckungsgleichheit mit den Bestimmungen des KAGB für in- und externe KVG.

Der Fonds sollte seinen Sitz innerhalb der EU haben. Es ist ihm gestattet auch während der Laufzeit zusätzliches Kapital einzuwerben. Damit wäre er dann kein geschlossener Fonds im Sinne von Investmentvermögen im Bereich der Alternativen Assets.

Die Zulassung als EuSEF gilt europaweit, um innerhalb der EU einen einheitlichen Qualitätsstandard durchzusetzen. 

Organisation, Risiko & Liquiditätsmanagement

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§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 1)

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§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum  und weitere Informationen (Teil 1)

Derzeit beschäftige ich mich sehr intensiv im Fund-of-Funds Bereich mit der Abbildung von Geschäftsprozessen auch unter Einsatz von Workflow Tools unter der Maßgabe regulatorischer  Anforderungen.

Durch einen eifrigen Leser meines Blogs bin ich jetzt auf den Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum aufmerksam gemacht worden. Wir hatten auch schon einen, wie ich denke für beide Seiten, recht informativen Erfahrungsaustausch.

Ich habe in meiner Beratungspraxis schon Family Offices kennen gelernt, die sich am Rande auch mit Mikrokrediten oder sozialem Wohnungsbau in Afrika beschäftigten. Den § 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) hatte ich zwar wahrgenommen, insbesondere dadurch, dass er auch in § 2 KAGB – Ausnahmebestimmungen explizit aufgeführt wurde, aber ehrlich gesagt nicht weiter auf dem Radar. Wahrscheinlich ging es Dir bisher auch so.

Das ändert sich jetzt, zumindest für mich!

Da die Auseinandersetzung mit der Thematik mehr Raum benötigt, als ich üblicherweise in einem Beitrag unterbringen möchte, habe ich den Beitrag gesplittet. 

Was ist der EuSEF?

„§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 1)“ weiterlesen

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.3 – Wertberichtigung

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren –  Wertberichtigung (Write-off)

Im bisherigen Teil 5 der Beitragsreihe hatte ich mich mit der Ermittlung des NAV auseinandergesetzt. Bereits in Teil 5.1 hatte ich darauf hingewiesen, dass es auch noch die Wertberichtigungen (write-offs) gibt, die eine ganz andere Auswirkung auf die Rechnungslegung eines Fonds haben.

Was steckt also dahinter?

Ich denke auf den Punkt gebracht ist der wesentliche Unterschied zwischen der Bewertung und der Wertberichtigung die Realisierung. Bei der Bewertung geht man hin und versucht dem Investment im Zeitraum zwischen Einzahlung und Rückzahlung eine mehr oder weniger realistischen Wert zu geben, damit der Investor einen Anhaltspunkt darüber hat, was er vielleicht irgend einmal von seiner Wertanlage erwarten kann.

Bei der Wertberichtigung hingegen ist ein signifikantes wirtschaftliches Ereignis eingetreten, welches es für den Fonds notwendig macht, Teile seines Investments als uneinbringlich zu klassifizieren. In diesem Fall spricht man von einem realisierten Verlust, während alles, was mit der laufenden  Bewertung zu tun hat, als unrealisiert eingestuft wird. „Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.3 – Wertberichtigung“ weiterlesen

Beispiel eines vertikalen Modells eines Fund-of-Funds

Der Fonds und seine Struktur am Beispiel eines Fund-of-Funds

Im kaufmännischen Alltag werden in der täglichen Praxis viele Begrifflichkeiten nicht immer sehr sauber benutzt. Spricht man beispielsweise von einem Fonds, dann wird nicht das rechtliche Gebilde des Investmentvermögens gemeint, sondern die komplette Struktur, bestehend aus Management, Investmentvermögen und gegebenenfalls all seinen Vehikeln und anderen Entitäten.

Ich hab in anderen Beiträgen bereits mehrfach die folgende Abbildung zur Erklärung der Fondsstruktur genutzt.

Schema über eine Fondsstruktur

Die besten Ideen kommen wir meist beim Zähneputzen oder beim Bügeln. Ja, ich bügle selber und stehe auch dazu.  Beim Bügeln kam mit jetzt auch die Idee, das Fondsmodell am Beispiel eines FoF in eine andere Form zu bringen.

Managed Fund Organisation

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Übersicht der KPI eines Fonds und mögliche Musterkonstellationen

Füllbild

Übersicht der KPI eines Fonds und mögliche Musterkonstellationen

In der Beitragsreihe: Typische Geschäftsvorgänge zwischen einem Fonds und seinen Investoren stelle ich einige für die Branche wichtige Kennzahlen vor. Um die Beitragsreihe nicht zu überfrachten, habe ich mich zu diesem eigenständigen Artikel entschieden.

Ich möchte in diesem Artikel mit folgenden Kennzahlen arbeiten:

  • PIC,
  • DCC,
  • DPI,
  • RVPI und
  • TVPI.

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Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.2 – NAV

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – NAV (Teil 2)

 >>> Fortsetzung >>>

Wie bereits angekündigt möchte ich mich in diesem Beitrag mit den Rechen-  und Stellgrößen befassen. Später wird dann noch der Buchungsteil ergänzt. Ich komme leider zeitlich nicht dazu. 

Rechengröße

Welche Rechengrößen haben wir in Verbindung mit der NAV-Ermittlung? Direkt benötige ich:

  • Bewertung der einzelnen Investments
    Die Summe aller Bewertungen der einzelnen Assets eines Fonds sind die Grundlage für die Ermittlung des NAV. Es werden nur die noch aktiven Investments berücksichtigt.
  • Liquidität des Fonds
    Sonstige freien Vermögenswerte sind natürlich auch hinzuzurechnen. In der Regel handelt es sich um Einnahmen, die noch nicht an die Investoren ausgeschüttet worden oder aber Mittel, die von den Investoren abgerufen, aber noch nicht weiter investiert wurden. Es sind also in der Regel kurzfristige Mittel. Manchmal werden diese auch als Termingeld zwischengelagert.
  • Leverage Capital
    Sollte der Fonds mit ‚Leverage Capital‘ arbeiten, dann ist dies natürlich abzuziehen, da es das Vermögen schmällert. Leverage Capital wird neben dem Fondskapital der Investoren eingesetzt, um durch die damit verbundenen Effekte die Gesamtrendite zu steigern. Aufsichtsrechtlich bestehen hiergegen aufgrund der damit auch verbundenen nicht unerheblichen Risiken ziemliche Res­sen­ti­ments.  „Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.2 – NAV“ weiterlesen

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.1 – NAV

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – NAV – Net Asset Value

NAV – Net Asset Value, dass ist der aktuelle Wert eines Fonds ermittelt nach in der Regel gängigen Bewertungsverfahren. Meist wird der Wert zum Fair Market Value – FMV – ermittelt, welcher im Gegensatz zu einer at Cost Bewertung, die weitestgehend nur die Einstandskosten berücksichtigt, den aktuellen Marktwert des Fonds widerspiegeln soll.

Da das von den Investoren eingesetzte Kapital investiert wurde,  ist es notwendig die einzelnen Investments des Fonds zu bewerten. Die Summe der Bewertungen zuzüglich der im Fonds verbliebenen restlichen Liquidität ergibt den NAV.

In direkter Verbindung mit dem NAV sehe ich anders, als bei den vorhergehenden Geschäftsvorgängen, keine Unterarten. Da die eigentliche Bewertung auf Investmentebene erfolgt, sind spezielle Ausprägungen hier angesiedelt. Nennen möchte ich die Bewertung zum aktuellen Währungskurs, die stets der eigentlichen Bewertung voran geht.

Wichtig ist bei bestimmten Investments auch, dass je nach Vermögensgegenstand separate Bewertungen erfolgen müssen. Was meine ich damit?

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