Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.1 – NAV

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – NAV – Net Asset Value

NAV – Net Asset Value, dass ist der aktuelle Wert eines Fonds ermittelt nach in der Regel gängigen Bewertungsverfahren. Meist wird der Wert zum Fair Market Value – FMV – ermittelt, welcher im Gegensatz zu einer at Cost Bewertung, die weitestgehend nur die Einstandskosten berücksichtigt, den aktuellen Marktwert des Fonds widerspiegeln soll.

Da das von den Investoren eingesetzte Kapital investiert wurde,  ist es notwendig die einzelnen Investments des Fonds zu bewerten. Die Summe der Bewertungen zuzüglich der im Fonds verbliebenen restlichen Liquidität ergibt den NAV.

In direkter Verbindung mit dem NAV sehe ich anders, als bei den vorhergehenden Geschäftsvorgängen, keine Unterarten. Da die eigentliche Bewertung auf Investmentebene erfolgt, sind spezielle Ausprägungen hier angesiedelt. Nennen möchte ich die Bewertung zum aktuellen Währungskurs, die stets der eigentlichen Bewertung voran geht.

Wichtig ist bei bestimmten Investments auch, dass je nach Vermögensgegenstand separate Bewertungen erfolgen müssen. Was meine ich damit?

Hier ein Beispiel:

Im Real Estate Bereich investiert man zwar in Immobilien, allerdings stellt ein Grundstück einen vom Gebäude rechtlich unabhängigen Vermögenswert (Asset) dar. Für Grundstück und Gebäude erfolgt daher jeweils ein getrennter Ausweis. Gleiches könnte auch für grundstücksgleiche Rechte gelten. 

Aber auch bei Unternehmensinvestments wird jedes eingesetzte Instrument separat bewertet. Wird also ein Stammkapitalanteil übernommen und zusätzlich ein Gesellschafterdarlehen gewährt, so bewerte ich die Anteile unabhängig von Darlehen. 

Streng vom NAV zu unterscheiden ist die Wertberichtigung (write off), welche auch bilanziell ganz andere Auswirkungen mit sich bringt. 

Für diesen Beitrag halten wir fest, interessieren:

  • NAV und
  • Write offs (Wertberichtigungen).

Im KAGB hat der NAV unlängst eine weitere Aufwertung erfahren. Ich habe hier im Blog bereits einige Beiträge zum Thema Bewertung geschrieben. In Verbindung mit dem KAGB dürften folgende Beiträge interessant sein:

Zur Durchführung der Bewertungen bei Fund-of-Fund- und direkten Investments kann ich noch die Beiträge:

empfehlen.

Warum sich das KAGB so in den Ausweis des NAV per Share (Anteil) versteift bleibt mir schleierhaft. Solange ich keine Anteile habe, macht es eigentlich keinen Sinn. Hier wird der NAV des Fonds einfach auf die prozentuale Beteiligung des jeweiligen Investors umgelegt. Um dem KAGB gerecht zu werden, kann man den NAV z.B. auf pro EUR des eingesetzten Kapitals umlegen. Wahrscheinlich hat man sich hier einfach auf etwas versteift, was man im Ansatz gut fand, was in der Praxis aber nur zum Teil relevant ist.

Da ich sehr viel als Business Analyst und damit als Brücke zwischen IT und Fachbereich tätig bin, sind mir solche Fehlinterpretationen sehr geläufig. 

NAV Kalkulation

Bei der Contribution und Distribution bin ich an dieser Stelle jeweils auf den Call bzw. Distribution Letter eingegangen. Nun einen Letter gibt es hier direkt nicht. Der NAV fließt in den Fondsbericht ein, der in regelmäßigen Abständen – oftmals quartalsweise – erstellt wird. Als Berichtsgröße fließt er als Gesamtbetrag für den Fonds und in Teilbeträgen für die einzelnen Investoren in die Berichterstattung ein.

Die Umsetzung ist abhängig davon, ob eine finanzwirtschaftliche  oder buchhalterische Verarbeitung erfolgt. Moderne Tools arbeiten mit sogenannten Mapping Tables (Zuordnungstabellen), welche basierend auf der ein oder anderen Methode die jeweilige Übersetzung für die Darstellung der anderen Methode übernehmen. Durch unsaubere Definitionen und die Vermengung von Daten kann es zur Generierung von fehlerhaften Werten kommen. In Projekten sollte daher auf diesen Punkt seht stark geachtet werden. Hier ist der versierte Fachmann gefragt. Wie gewohnt kommt jetzt ein Rechenbeispiel, bei dem die finanzwirtschaftliche Betrachtung erstmal im Vordergrund steht.

Rechenbeispiel

Aus den vorhergehenden Teilbeträgen kennst Du den Fonds schon. Wir haben ein Fondsvolumen von 120 Mio. EUR, welches sich gleichmäßig auf die Investoren  I1I2 und I3 verteilt. Durch die Aufnahme einer opt-out-Klausel in den Fondsvertrag ist es möglich, dass sich einer der Investoren –  I1 – an einigen Investments nicht beteiligt. Da dieser Fall bereits eingetreten ist, ergibt sich latent das Problem der Zuordnung einzelner Investments und ihrer prozentualen Zuordnung.

Der Fonds hat bisher 2 Investments getätigt. Wir haben Quartalsende, so dass eine neue Bewertungsrunde ansteht. Bewertet werden müssen die Unternehmen  U1 und  U2.

Im Zeitraum, kurz, bis zu einem Jahr nach Investment, bewegt sich die Bewertung meist dicht am Einstandswert. Aber es hängt natürlich auch davon ab, in welche Assets investiert wurde und wie volatil diese sind.

Da es hier bevorzugt um den NAV geht, möchte ich auf die Herleitung der Bewertung nicht im einzelnen eingehen. Ich setze voraus, dass diese sauber gemacht wurde. Bedingt durch das KAGB, haben wir künftig auch noch mit dem externen Bewerter, einen „Seher“ mehr.

Ergebnis der Bewertung ist folgendes:

U1

U1 befindet sich auf „Tauchfahrt“. Da die Milestones nicht erfüllt werden konnten und die wirtschaftliche Entwicklung den Planzahlen hinterherhinkt ergibt sich auf das eingezahlte Investment von 6.000 TEUR eine Bewertung von nur noch 5.400 TEUR. Das Investment erfolgte nur durch die Investoren I2 und I3.

U2

In das Unternehmen wurden ursprünglich 6.000 TEUR investiert. Davon wurden bereits 600 TEUR zurück bezahlt. Der Fonds ist also mit 5.400 TEUR investiert. Aufgrund der sehr guten Entwicklung ergibt sich eine höhere Bewertung, als ursprünglich für die Beteiligung bezahlt wurde. Der für die Beteiligung ermittelte Fair Market Value (FMV) liegt bei 7.200 TEUR.

Da der Fonds keine weitere Liquidität hält und auch keine anderweitigen Finanzierungsmittel aufgenommen hatte, ergibt sich der NAV aus den beiden Bewertungen der Unternehmensinvestments. Dem nominal Betrag von 12.000 TEUR steht ein NAV von 12.600 TEUR (7.200 TEUR + 5.400 TEUR) gegenüber.

Für die Investoren I1I2 und I3 ergibt sich ein unterschiedliches Bild.

Hieraus ergeben sich nun folgende Summen:

#BezeichnungSumme FondsI1I2I3
1Fondsvolumen120.00040.00040.00040.000
2./. Contribution in Commitment14.4002.8005.8005.800
3+ Redrawable Commitment300100100100
4+ Reversal Call200100100
5= Remaining Commitment ([1] + [3] + [4] ./. [2]) 106.10037.30034.40034.400
6= Contribution outside Commitment0000
7= Cash in ([2] + [6] ./. [4])14.2002.8005.7005.700
8Distribution660220220220
9thereof return of capital600200200200
10thereof dividends60202020
11- thereof withholding tax15555
12- thereof solidarity surcharge0,8250,2750,2750,275
13= Cash out660220220220
14= Cash balance ([7] ./. [13])13.5402.5805.4805.480
15= NAV (vorher)11.2001.8004.7004.700
16= NAV (aktuell)12.6002.4005.1005.100
17= NAV (Veränderung)1.400600400400

Ich hab die bisherige Historie in die Aufstellung mit eingebaut.

Mit den Kennzahlen, den Stellgrößen und den Buchungen befasse ich mich im demnächst folgenden Teilbeitrag. 

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