Der Bewertungsprozess – Teil 2 – (Private-Equity) nach EU-Verordnung 231/2013 und KAGB

Bewertung im Segment Private Equity nach EU-Verordnung 231/2013

Teil 1

  • Wann beginnt die Bewertung?
  • Wie ist die Entry-Bewertung zu dokumentieren?
  • Welche Grundsätze sind bei der Bewertung zu beachten?

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Teil 2

Zur besseren Lesbarkeit habe ich mich entschlossen den Beitrag in mehrere Teile zu splitten. In diesem Teil 2 gehe ich auf die Punkte:

  • Was ist eine angemessene Bewertung?
  • Was ist die Bewertungsgröße für ein Investmentvermögen?
  • In welcher Frequenz soll die Bewertung erfolgen?
  • Welchem Zweck dient die Bewertung?
  • Welcher Haftung unterliegt die KVG bzw. ihr Management bei fehlerhaften Bewertungen? (s. Teil 3)

 ein. Ich arbeite mich also weiter durch die Verordnung (EU) Nr. 231/2013.

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Der Bewertungsprozess – Teil 1 – (Private-Equity) nach EU-Verordnung 231/2013 und KAGB

Bewertung im Segment Private Equity nach EU-Verordnung 231/2013

  • Wann beginnt die Bewertung?
  • Wie ist die Entry-Bewertung zu dokumentieren?
  • Welche Grundsätze sind bei der Bewertung zu beachten?

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In einem der vorhergehenden Beiträge  hatte ich mich u.a. auch mit der Bewertung der unterschiedlichen Investmentvermögen befasst. Das KAGB selber ist nicht sehr konkret und besticht eher durch die ständigen Verweise mit seiner Unübersichtlichkeit, als mit konkreten Fakten. Da jetzt fertig, möchte ich mich heute mit dem Thema Bewertung in der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 befassen, auf die immer wieder im Gesetz verwiesen wird. Eins vorweg, hier scheint langsam mehr Substanz ins Spiel zukommen.

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KAGB – Flussdiagramm: Bin ich ein Investmentvermögen nach § 1 KAGB?

Heute habe ich ein Flussdiagramm zu § 1 KAGB – Begriffsbestimmungen – Investmentvermögen erstellt. Ausgehend von der Fragestellung: „Bin ich ein Investmentvermögen?“, durchlaufe ich hier die verschiedenen Fragestellungen, die mich schließlich der Antwort, auf diese Frage näher bringen soll.

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Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“

Quelle: 06/2013 – BaFin – Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0001

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Website einen Artikel mit dem Titel: „Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des Investmentvermögens„. Sie geht insbesondere auf das Investmentvermögen ein, welches in § 1  KAGB – Begriffsbestimmungen – definiert wird und schon für reichlich Verwirrung in der Branche gesorgt hat.

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KAGB – Ergänzende Verordnungen

  • Ergänzende Verordnungen und Richtlinien
    • Fondskategorien-Richtlinie
    • KAPrüfbV – Kapitalanlageprüfberichtsverordnung
    • KASchlichtV – Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung
    • KARBV – Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung
    • KAVerOV – Kapitalanlage-Verhaltens- und Organisationsverordnung
    • DerivateV – Derivateverordnung

In den letzten Wochen hat die BaFin einige Konsultationspapiere  zu den ergänzenden Verordnungen zum KAGB veröffentlicht.

Folgende Verordnungen und Richtlinien sind dies derzeit (Stand 11. Juni 2013):

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KAGB – Risikomanagement und Liquiditätsmanagement durch AIF-KVG

KAGB – Risikomanagement und Liquiditätsmanagement durch AIF-KVG

Im Merkblatt „Erlaubnisverfahren für AIF-KVG nach §22 KAGB“ fordert die BaFin auch eine Beschreibung des Risikomanagementprozesses. Im Idealfall geht sie davon aus, dass ein Risikohandbuch vorhanden ist. Diese Anforderung beruht auf § 28 (1) 1 KAGB – Allgemeine Organisationspflichten.. – die eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation u.a. dann als gegeben ansieht, wenn ein angemessenes Risikomanagementsystem vorhanden ist.

Doch, was soll das sein?

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KAGB – Dschungel-Guide für AIFM

KAGB – Dschungel-Guide für AIFM 

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Dieser Beitrag soll Dir zeigen, wie man aus meiner Sicht im KAGB am schnellsten zu den ersten relevanten Informationen kommt.

Das KAGB regelt nicht das Investmentvermögen (Fonds), sondern dessen Manager. Es ist ein Mix aus bereits bestehenden Regelungen und neuen Vorschriften und Begriffsdefinitionen.

Bevor Du startest fände ich es hilfreich zu wissen, in welche Kategorie Du Deinen Fonds einstufen würdest. D.h. Dir sollte, wenn Du einen Fonds auflegen möchtest oder diesen schon verwaltest, klar sein, ob es sich um einen offenen oder geschlossenen Fonds handelt, wie sich der Kreis der (potenziellen) Investoren zusammensetzt und in welche Assetklasse der Fonds investiert/ investieren soll. Aber nicht nur Managementgesellschaften von neu aufzulegenden Fonds sind betroffen, sondern auch alle bestehenden. Diese bestehenden Managementgesellschaften die künftig Kapitalverwaltungsgesellschaft genannt werden und ihre Manager, haben ab dem 22. Juli 2013 ungefähr ein Jahr lang Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen.

tag cloud KAGB

 Thanks http://www.wordle.net for support by creating this tag cloud.

Dies vorweg genommen, kannst Du direkt mit § 1 KAGB – Begriffsbestimmungen – starten.

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