Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 3 – Antidilution-/ Verwässerungsschutzklausel

Titelbild Vertrag

Antidilution-/ Verwässerungsschutzklausel

Die Bonus-/ Malusregelung hatte ich in Teil 2 der Beitragsreihe behandelt. Mit der Antidilution-/ Verwässerungsschutzklausel haben wir die nächste Regelung aus der Kategorie Justierung des Bewertungsansatzes.

Kommen wir zur Antidilutionklausel, welche praktischerweise auch direkt im PDF-Dokument: Beteiligungsvertrag von Weitnauer Rechtsanwälte verarbeitet wurde.

Antidilution, Im Deutschen spricht man von Verwässerungsschutz, welcher einem Vertragspartner eingeräumt wird, wenn während eines definierten Zeitraums weitere Finanzierungsmittel aufgenommen werden müssen.

Durch die Hereinnahme neuer Gesellschafter verschiebt sich bekanntlich der prozentualle Anteil der Altgesellschafter am Unternehmen,  wenn sich diese an einer Finanzierungs-runde nicht beteiligen. Wurde ein Verwässerungsschutz vereinbart, so hat der eine Vertragspartner den anderen für diese Verwässerung zu entschädigen. Dies kann z.B. durch die Übertragung eigener Anteile nach vordefinierten Regeln erfolgen.

Wie sieht so etwas nun in der Praxis aus?

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