Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 7 – Justierter Stepup

Titelbild Vertrag

Jusitierter Step up

In der zweiten Gruppe befasse ich mich mit dem Step up-Modell. Hier wird unterschieden zwischen der Verschiebung der Anteilsquote, dem Step up und dem justierter Step up.

Die Verschiebung der Anteilsquote und den Step up hatte ich in der Beitragsreihe schon besprochen. Wenden wir uns also dem justieren Step up zu.

Die Eingangsparameter sind:

Wir haben zwei Gesellschafter. Den Gründer G und den Investor I. 

G hat eine GmbH mit einem Stammkapital von 50 TEUR in der er alleiniger geschäftsführender Gesellschafter ist. Die GmbH gewinnt nun I als neuen Investor. Im Zuge einer Stammkapitalerhöhung übernimmt er 20 TEUR, also 28,6 % des neuen Stammkapitals von nunmehr 70 TEUR. Zusätzlich zahlt I 230 TEUR ins Agio (Aufgeld) ein. Gleichzeitig wird im Zuge der Finanzierung vereinbart, dass der Investor I sich innerhalb eines vordefinierten Zeitraums mit einer weiteren Tranche von 250 TEUR am Unternehmen beteiligen wird und hierfür weitere 10% am Unternehmen erhält. In Abhängigkeit vom Erreichen gemeinsam vereinbarter Ziele (Milestones) ist jedoch eine Anpassung möglich. Der Unternehmenswert wird zukünftig also schon mal auf 2.500 TEUR (250 TEUR/10*100) taxiert. Die nächste Runde wird nach rund 15 Monaten angesetzt.

Die Regelung und ihre Auswirkung:

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