Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.2 – NAV

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – NAV (Teil 2)

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Wie bereits angekündigt möchte ich mich in diesem Beitrag mit den Rechen-  und Stellgrößen befassen. Später wird dann noch der Buchungsteil ergänzt. Ich komme leider zeitlich nicht dazu. 

Rechengröße

Welche Rechengrößen haben wir in Verbindung mit der NAV-Ermittlung? Direkt benötige ich:

  • Bewertung der einzelnen Investments
    Die Summe aller Bewertungen der einzelnen Assets eines Fonds sind die Grundlage für die Ermittlung des NAV. Es werden nur die noch aktiven Investments berücksichtigt.
  • Liquidität des Fonds
    Sonstige freien Vermögenswerte sind natürlich auch hinzuzurechnen. In der Regel handelt es sich um Einnahmen, die noch nicht an die Investoren ausgeschüttet worden oder aber Mittel, die von den Investoren abgerufen, aber noch nicht weiter investiert wurden. Es sind also in der Regel kurzfristige Mittel. Manchmal werden diese auch als Termingeld zwischengelagert.
  • Leverage Capital
    Sollte der Fonds mit ‚Leverage Capital‘ arbeiten, dann ist dies natürlich abzuziehen, da es das Vermögen schmällert. Leverage Capital wird neben dem Fondskapital der Investoren eingesetzt, um durch die damit verbundenen Effekte die Gesamtrendite zu steigern. Aufsichtsrechtlich bestehen hiergegen aufgrund der damit auch verbundenen nicht unerheblichen Risiken ziemliche Res­sen­ti­ments.  „Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.2 – NAV“ weiterlesen