In welche Assets kann ein Investmentvermögen investieren?

In den vergangen Wochen und Monaten habe ich Teile des KAGB systematisch durchforstet. Die Bestandsaufnahme ist damit zwar noch nicht abgeschlossen, dennoch einmal Zeit für erste Analysen. Heute geht es um die möglichen Kombinationen zwischen Asset und Investmentvermögen.

Mögliche Assets in den verschiedenen Investmentvermögen

Die vorstehende Grafik zeigt auf aggregierten Level, in welche Assets/ Assetklassen ein Investmentvermögen nach KAGB investieren kann/ darf. In meiner Exceltabelle, die hier leider nicht erhältlich ist, kann man auf das einzelne Asset springen. Du siehst hier nur eine grobe Zusammenfassung.

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AIF – geschlossenes Publikumsvermögen

Geschlossenes AIF – Publikumsvermögen 


Der geschlossen Publikums-AIF ist eine weitere mögliche Form des Investmentvermögens entsprechend § 1 KAGB. Er ist das Pendant zum offenen AIF-Publikumsvermögen, welches nur als:

 aufgelegt werden darf.

Näheres zum geschlossenen Publikums-AIF ist in den §§ 261 – 272 KAGB geregelt. Eine direkte weitere Unterteilung, wie bei den offenen Publikums-AIF gibt es nicht. Prinzipiell gilt für den geschlossenen Publikums-AIF der Grundsatz der Risikomischung. Unter besonderer Kenntlichmachung gegenüber den Anlegern ist ein Abweichen hiervon aber möglich. Ein geschlossener Publikums-AIF kann nur in eine Liste von fest definierten Vermögensgegenständen investieren. Die Liste der aufgeführten Sachwerte gem. § 261 (2) KAGB ist jedoch nicht vollständig, da gesprochen wird von „insbesondere“! 

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