Vorschlag zu Belebung des deutschen Venture-Capital-Marktes

Dieser Beitrag beinhaltet einen Vorschlag zur Belebung des deutschen Venture-Capital-Marktes durch eine Steigerung des Aufkaufs von Beteiligungen von Frühphasen-Investoren.

U.a. werden folgenden Begriffe benutzt:

Erstinvestor = Investor, der in der Seed- oder Start-Up-Phase in ein Unternehmen in der Erst- oder Zweitrunde investiert.
Folgeinvestor = Investor, der dem Erstinvestor die Beteiligung abkauft und weitere Mittel in das Portfoliounternehmen in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR einbringt.
Akquisitionsportal = AKQP: Portal auf dem das gesamte Prozedere technisch abgewickelt wird.
Akquisitions-Coin = AKQC: Verrechnungseinheit.
Akquisitionsstelle = AKQSt: Verantwortliche Organisation für die Abwicklung und den betrieb des Portals.

Welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, um den deutschen Venture-Capital-Markt zu beleben?

Aktuell gibt es den ERP-Startfonds (KfW), den High-Tech Gründerfonds und die landeseigenen Förderprogramme. Jüngst ist noch ein Förderprogramm für Business Angel hinzugekommen. Aber reicht das?

M.E. nein, denn solange die Exitwege verstopft sind, macht es keinen Sinn neue Maßnahmen aufzulegen, die zwangsläufig an den verstopften Kanälen versiegen. Der natürliche Fluss muss wieder in Gang gesetzt werden.

Ich hatte am 21. Mai 2013 einen Beitrag mit dem Thema „Venture Capital in Deutschland tritt auf der Stelle“ veröffentlicht. Ich möchte nicht nur kritisieren, sondern auch Lösungsvorschläge zur Diskussion stellen.

Wie kann man also den Markt beleben, den Erstinvestor für seine Aufbauarbeit belohnen, belohnen, ohne de facto nur seine Beteiligung abzulösen  und zusätzliches Kapital für die Portfoliounternehmen generieren?

Zunächst soll es keine direkte Förderung des Erstinvestors geben. Vielmehr soll die Attraktivität seines Investments gesteigert werden, um es für andere Marktteilnehmer „sexy“ zu machen. D.h. es muss eine höhere Transparenz, basierend auf einheitlichen Standards gepaart mit Anreizen für den Folgeinvestor geschaffen werden. Wichtig ist eine für beide Seiten akzeptable Preisfindung. Durch die Auflage, Vergünstigungen nur bei Einbringung zusätzlichen Kapitals in Anspruch nehmen zu können soll der Venture-Capital-Markt weiter gestärkt werden. Durch die weitgehend elektronische Abwicklung soll das Verfahren sowohl investorenseitig, als auch staatlicherseits, einfach und transparent ablaufen.

Was sind die Eckpunkte des Konzepts?

1. Jeder Erstinvestor, der in das neue Förderverfahren einbezogen werden möchte meldet seine Beteiligung (direkte Kapitalbeteiligung inklusive Agio) in Form von Aktien oder Anteilserwerb auf dem AKQP innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages an.
2. Das AKQP sollte von einer staatlichen oder einer assozierten Organisation = AKQSt betrieben werden. Im Auge hierfür habe ich die KfW, den HTGF oder die BaFa.
3. Auf dem AKQP werden folgende Daten gemeldet:
a. Anzahl der Anteile/ Aktien
b. Eingebrachtes Kapital
c. Name der Gesellschaft
d. HR-Nummer der Gesellschaft
e. Gründungdatum der Gesellschaft
f. Kapitalisierungsübersicht
g. Bewertung zu Zeitpunkt des Investments durch den Erstinvestor
h. …
4. Ziel der Förderung sollen ausschließlich Beteiligungen im Bereich Venture Capital in der Seed- und Start-Up-Phase sein.
5. Die AKQSt prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und eröffnet im positiven Fall auf dem AKQP ein Konto für das Investment (=1:1 Beziehung zwischen Investor und Portfoliounternehmen).
6. Für die Kontoeröffnung erhält der Erstinvestor eine Gutschrift in Form von AKQC. Die Kontoeröffnung wird mit 5 AKQC honoriert.
7. Zusätzlich erhält der Erstinvestor pro 1.000 EUR eingezahltes Kapital inklusive Agio zusätzlich 1 AKQC, maximal jedoch 1.000 AKQC. Er könnte also einen Anfangskontobestand von 1.005 AKQC haben.
8. Im Gegenzug verpflichtet sich der Erstinvestor einmal jährlich einen Bericht an die AKQSt zu senden, besser noch, direkt auf dem AKQP einzupflegen. Der Bericht sollte folgende Mindestangaben enthalten:
a.) Aktivitätenbericht
b.) SWOT-Analyse
c.) Key-facts (hart & weich)
d.) Aktuelle Bewertung mit Beschreibung
e.) Hinweise für potenzielle Käufer
f.) Ausblick
9. Für den Bericht erhält der Erstinvestor abhängig von der qualitativen Bewertung durch die AKQSt zwischen 0 und 25 zusätzliche AKQC. Gleichzeitig ist die AKQSt auch berechtigt, dem Investor für den Folgebericht bzw. das Folgejahr Empfehlungen/ Auflagen zu geben/ auszusprechen, welche bei entsprechender (nicht) Umsetzung in die Bewertung des Folgejahres einfließen. Kommt der Erstinvestor seiner Berichtspflicht innerhalb einer bestimmten Frist nicht nach, verfällt sein gesamtes Guthaben unwiderruflich.
10. Alle Investments, die durch einen Erstinvestor angemeldet wurden, werden anonymisiert auf einem Portal gelistet. Potenzielle Investoren, die akkreditiert sind, haben so Zugriff auf interessante, vorbewertete Projekte. Anfragen von potenziellen Investoren werden direkt an den Erstinvestor vermittelt. Die AKQSt ist nicht direkter Ansprechpartner, sondern lediglich Betreiber des AKQP.
11. Kommt schließlich ein Deal zwischen neuem Investor (Folgeinvestor) und Erstinvestor zustande, so kann der Folgeinvestor vom Erstinvestor das AKQC-Konto übernehmen. Die Übernahme ist an spezielle Auflagen gebunden. Die wichtigsten sind, dass der Folgeinvestor in das Portfoliounternehmen mit neuem Kapital einsteigt. Mindestanlagesumme sollen 1 Mio. EUR sein. Außerdem soll er dem Erstinvestor die bestehende Beteiligung abkaufen. Die Bewertung des Deals soll bei mindestens 75 % der letzten durch den Erstinvestor festgelegten und im AKQP dokumentierten Bewertung liegen.
12. Damit ist das Engagement des Erstinvestors abgeschlossen. Es sei denn, er hält weitere Beteiligungen an dem Unternehmen (Behandlung noch zu klären). Für sein frühes Engagement und die Betreuung des Unternehmens in der Startphase wurde er durch den Folgeinvestor durch eine frühzeitige Veräußerung und einen fairen Verkaufspreis entlohnt. Die AKQSt hat daher das AKQC-Konto auf den Folgeinvestor übertragen. Eine Verwertung der AKQC durch den Erstinvestor ist nicht vorgesehen.
Worin besteht jetzt eigentlich der Anreiz und wann kommt der Staat ins Spiel?
13. Das AKQC-System ist eine Art Bonussystem zugunsten Dritter (Folgeinvestor). Unter bestimmten Voraussetzungen, welche fest zu definieren sind, kann der Folgeinvestor pro AKQC eine Vergünstigung in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen (Freibeträge) beantragen.
14. Hauptkriterium für die Einlösung der AKQC soll ein gleichzeitiges Neuinvestment in das bestehende Unternehmen sein.
15. Die Einlösung der AKQC für Finanzierungen in Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften, für die bereits AKQC-Konten bestehen soll ausgeschlossen sein.
16. Da bei den meisten Fonds die Wiederanlage ausgeschlossen ist, soll eine einmalige Möglichkeit der Übertragung der AKQC auf einen anderen Fonds möglich sein. Der Folgeinvestor kann somit seine AKQC verkaufen.
17. Die vom Erstinvestor auf den Folgeinvestor oder einen Dritten übertragenen AKQC verfallen nach 48 Monaten. Für den Erstinvestor verfällt das Guthaben in AKQC spätestens nach 72 Monaten.

Was sind die Eckpunkte des Konzepts?

Dies sind die ersten Ideen zu einer Belebung der Exitkanäle bei gleichzeitiger Neugenerierung von VC-Kapital. Durch die Kontoführung bei einer zentralen Stelle bleibt der Gesamtbestand der AKQC jederzeit transparent. Ich hab mir auch bereits Gedanken zur technischen Umsetzbarkeit gemacht. Mein Konzept hierzu steht. Justierungen sind natürlich noch nötig. Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen.

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