Assetklasse – Sachwerte

Sachwerte

In welche Assets kann ein Investmentvermögen investieren?“ – so lautete der Beitrag, den ich Anfang des Monats in den Blog eingestellt habe. Ich hatte dort eine Übersicht erstellt, welches Investmentvermögen nach KAGB in welche Assets investieren darf.

Die Übersicht ging noch nicht näher ins Detail, so dass ich jetzt nach und nach für die einzelnen Assetklassen und Assets konzentrierte Einblicke plane.

Heute starte ich mit der übersichtlichen Assetklasse: Sachwerte. Sofern ich von Fonds spreche, meine ich hiermit Investmentvermögen.

Geregelt wird dies in § 261 KAGB – Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen – im Kapitel Publikumsinvestmentvermögen, Abschnitt „geschlossene inländische Publikums-AIF“.

Damit ist die Möglichkeit in Sachwerte zu investieren auch schon fast vollständig umrissen. Ich gehe in meiner Übersicht auf eine vorher nicht sichtbare Detailstufe und sehe mir an, welche Investmentvermögen in Sachwerte investieren dürfen.

Investmentvermögen, die in Sachwerte investieren dürfen 

Es sind ganze zwei Investmentvermögen, die in Sachwerten anlegen dürfen. Dies sind beides mal die Varianten des geschlossenen Fonds, also der

  • geschlossene inländische Publikums-AIF und der
  • geschlossene inländische Spezial-AIF.

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KAGB – Dschungel-Guide für AIFM

KAGB – Dschungel-Guide für AIFM 

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Dieser Beitrag soll Dir zeigen, wie man aus meiner Sicht im KAGB am schnellsten zu den ersten relevanten Informationen kommt.

Das KAGB regelt nicht das Investmentvermögen (Fonds), sondern dessen Manager. Es ist ein Mix aus bereits bestehenden Regelungen und neuen Vorschriften und Begriffsdefinitionen.

Bevor Du startest fände ich es hilfreich zu wissen, in welche Kategorie Du Deinen Fonds einstufen würdest. D.h. Dir sollte, wenn Du einen Fonds auflegen möchtest oder diesen schon verwaltest, klar sein, ob es sich um einen offenen oder geschlossenen Fonds handelt, wie sich der Kreis der (potenziellen) Investoren zusammensetzt und in welche Assetklasse der Fonds investiert/ investieren soll. Aber nicht nur Managementgesellschaften von neu aufzulegenden Fonds sind betroffen, sondern auch alle bestehenden. Diese bestehenden Managementgesellschaften die künftig Kapitalverwaltungsgesellschaft genannt werden und ihre Manager, haben ab dem 22. Juli 2013 ungefähr ein Jahr lang Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen.

tag cloud KAGB

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Dies vorweg genommen, kannst Du direkt mit § 1 KAGB – Begriffsbestimmungen – starten.

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