KAGB – Risikomanagement und Liquiditätsmanagement durch AIF-KVG

KAGB – Risikomanagement und Liquiditätsmanagement durch AIF-KVG

Im Merkblatt „Erlaubnisverfahren für AIF-KVG nach §22 KAGB“ fordert die BaFin auch eine Beschreibung des Risikomanagementprozesses. Im Idealfall geht sie davon aus, dass ein Risikohandbuch vorhanden ist. Diese Anforderung beruht auf § 28 (1) 1 KAGB – Allgemeine Organisationspflichten.. – die eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation u.a. dann als gegeben ansieht, wenn ein angemessenes Risikomanagementsystem vorhanden ist.

Doch, was soll das sein?

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