LEI – Legal Entity Identifier

Blickwinkel: Sicht des Portfoliounternehmens

LEI – Legal Entity Identifier

Im Juni letzten Jahres hatte ich den Beitrag „WANN KOMMT DAS ERSTE EUROPÄISCHE ZENTRALE VERMÖGENSREGISTER FÜR ALLE ASSETKLASSEN?“ im Bereich „Thesen und Ideen“ eingestellt. Hierin ging es um die Einrichtung eines zentralen internationalen Registers für alle Assetklassen, welche ich aufgrund der weitergehenden Globalisierung für unerlässlich halte. Meine Idee war zwar auf Europa gemünzt, aber wenn mehr möglich sein sollte, warum nicht.

Dieses „internationale“ Register soll einen einfachen und schnellen Abgleich ermöglichen und damit eine eindeutige Identifizierung der Geschäftspartner erlauben.

Im Zuge der zunehmenden Regulierung der Märkte treten nun die staatlichen Organisationen als Innovator am Markt auf und führen die LEI ein. Marktteilnehmer, die bestimmte Markttransaktionen durchführen möchten, müssen diese  beantragen, bevor Sie am Markt aktiv werden wollen. Ziel ist es, die Marktteilnehmer eindeutig identifizierbar und damit auch transparenter zu machen. Die LEI ist also nicht das von mir propagierte „internationale“ Register geht aber in diese Richtung.

Die LEI ist eine 20-stellige zufällig generierte Buchstaben und Ziffernfolge unter Anwendung der ISO-Norm 17442. Hinter der Einführung steht das Financial Stability Board (FSB) in Basel. Die FSB ist die Vereinbarung der Regulatoren. Indiziert wurde das LEI-System im Auftrag der G20.

Das Regulatory Oversight Commitee (ROC) beaufsichtigt das System, während die praktische Umsetzung durch die Central Operating Unit (COU) erfolgt. Sie sorgt für einen weltweit einheitlichen Standard und bedient sich hierfür mehrerer nationalen Stellen, den sogenannten Local Operating Units (LOU).

Wo kann ich die LEI beantragen?

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