Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.3 – Contribution – Reversal Call

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.3 – Contribution – Reversal Call

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Den Call habe ich eingehend behandelt. Kommen wir jetzt zum Reversal Call, welcher als Unterart der Contribution von mir identifiziert wurde 

Was ist das?

Nun, ich hab hier bei den verschiedenen Fondsgesellschaften schon die unterschiedlichsten Wortschöpfungen gefunden. Viele reden auch vom negativen Call, andere wiederum vom temporären Call oder vom Storno.

Im Kern handelt es sich um die Rückzahlung zu viel abgerufener Mittel. Mit der Besonderheit, dass diese Mittel erneut abgerufen werden sollen und bisher auch noch nicht investiert wurden.

Wodurch entsteht das?

Die KVG muss von den Investoren möglichst rechtzeitig Mittel abrufen, um den Investitionsverpflichtungen rechtzeitig nachkommen zu können. Vielfach steht die genaue Höhe der benötigten Summe zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Ist der Betrag der tatsächlich investiert wird dann geringer, als die abgerufene Summe, dann entsteht auf Fondsebene ein Liquiditätsüberschuss.

Wie löse ich das?

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Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.2 – Contribution

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.2 – Contribution 

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Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich diesen Beitragsteil gesplittet. Im Teilbeitrag 3.1 hatte ich ein Rechenbeispiel gebracht und die Grundzüge der Contribution und des Capital Call erläutert. Weiter geht’s.

Rechengröße

In Zusammenhang mit der Contribution möchte ich folgende Rechengrößen anführen:

  • Fondsvolumen,
    welche sich aus der Summe aller einzelnen Commitments der Investoren ergibt und hier die Grundlage für die prozentuale Beteiligung eines Investors am Fonds ist.
  • Fondsanteil in %,
    der dem Anteil eines Investors am Fondsvolumen zu einem bestimmten Stichtag entspricht. Dieser Anteil kann sich über die Laufzeit durchaus verändern.
  • Remaining Commitment (verbleibende Verpflichtung),
    wird ermittelt aus dem Commitment des Investors, abzüglich aller gemäß des Vertrages auf das Commitment anzurechnender Einzahlungen in den Fonds. Die Summierung des Remaining Commitments aller Einzelinvestoren ergibt das Remaining Commitment für den Fonds. Dieses Remaining Commitment ist gleichzeitig der Betrag, der für künftige Contributions verbleibt.
  • Capital Call (Kapitalabruf),
    ist der Betrag, den eine KVG per Call Letter von ihren Investors anfordert. Sofern der Investor außerhalb des vereinbarten Commitments keine weiteren Verpflichtungen übernommen hat, ist das Commitment der Höchstbetrag aller Capital Calls. Ob die Beträge investiert werden oder als Fees verwendet werden, sollte normalerweise im Call Letter angeführt werden. 

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Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.1 – Contribution

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.1 – Contribution 

Im vorhergehenden Artikel der Beitragsreihe ging es um das Commitment. Heute setze ich mich mit dem Thema Contribution (Abruf, Einzahlung) zwischen einem Fonds und seinen Investoren auseinander.

Mit dem Geschäftsvorgang Contribution  verbinde ich die Unterarten:

  • Capital Call,
  • Fees und
  • Reversal Call.

Bei Auflage eines Fonds wird meist vertraglich vereinbart, in welchen Fällen und mit welcher Fristigkeit eine KVG das Committed Capital bei den Investoren einfordern kann. Gründe für den Abruf können z.B. die Fälligkeit von Gebühren (Fees) oder ein Investment des Fonds sein. Hin und wieder werden kleinere Beträge auch zur Liquiditätssicherung verwendet. „Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.1 – Contribution“ weiterlesen