Blog Erweiterung um das Thema Solvency II im Bereich der Alternativen Assets!

Füllgrafik Weihnachten 2016

Weihnachtszeit bedeutet für mich projektfreie Zeit. Also eine Gute Gelegenheit, das Jahr 2016 Revue passieren zu lassen. Ganz wichtig für mich ist es, die Gunst der Stunde zu nutzen und alles liegen gebliebene noch schnell zu erledigen. Also getreu der Devise: Starte möglichst ohne Balast ins neue Jahr.

Anderseits kann ich auch mal wieder die Chance nutzen, einen neuen Beitrag in das Blog zu stellen. Sofern nichts Unvorhergesehenes dazwischen kommt, möchte ich mich mit dem Thema Solvency II im Bereich der Alternativen Assets beschäftigen.

Dieses Thema schleicht sich heimlich durch die Hintertür in den Geschäftsalltag des Assets Managers und wird starke, heute oftmals noch verkante Auswirkungen, auf die Prozesse und Datenströme in der Branche haben. Aus diesem Grund habe ich auch gerade die Kategorie: Solvency II in das Blog aufgenommen und die Menüstruktur erweitert.

Bis der erste Beitrag dann aktiv geschaltet wird wünsche ich Euch:

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an alle mir langjährig treu gebliebenen und auch den vielen neuen Geschäftspartner und Lesern meine Blogs. Schöne und erholsame Festtage und einen guten Rutsch nach 2017.

Private Equity Fonds – Definition von Closing und Fondsvolumen

Fondstopf

Heute befasse ich mich ausgehend von einem frei erfundenen Fallbeispiel mit der Abwicklung der Kapitalakquise über mehrere Closings. Hierbei soll die Festlegung des geeigneten Fondsvolumens in mehreren Closings beispielhaft erläutert werden.

Festlegung des Fondsvolumens

Wesentlicher Bestandteil bei der Planung eines Fonds ist die Festlegung des gewünschten Fondsvolumens. Sofern keine Erklärungen vorliegen, weiß natürlich niemand im Voraus, ob und in welcher Höhe die Investoren wirklich Anteile am Fonds zeichnen werden. Daher geht der Initiator des Fonds hin und definiert – in Abhängigkeit zu seiner Fondsstrategie – ein Zielvolumen.

Dieses definiert sich über das gewünschte Fondsvolumen und eine Unter- und Obergrenze. Während das gewünschte Fondsvolumen ein fester Betrag sein wird, können sich Ober- und Untergrenze ebenfalls über einen fixen Betrag oder aber über einen Prozentsatz, des gewünschten Fondsvolumens, ermitteln lassen. Meist nimmt man für die Eingrenzung der Bandbreite fixe Beträge, da dies für potenzielle Investoren auf Anhieb einfacher zu verstehen ist.

Definiton Zielvolumen und Bandbreite

Die Untergrenze ist für den Initiator des Fonds insofern bedeutend, dass hiervon sehr oft die Tragfähigkeit seines Konzepts abhängt. Eine gute Fondsverwaltung war schon immer kostenintensiv und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen haben diesen Trend bestimmt nicht umgedreht. Heutzutage spricht man von einem Mindestvolumen von 500 Mio. EUR, das erforderlich ist, um auf Dauer tragfähig mit einem Fonds arbeiten zu können. Nun zu meinem Beispiel.

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2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

Für EU-AIFM, die nicht EU-AIF verwalten sieht die AIFMD spezifische Vorschriften vor.  In meinen Beitrag zu Artikel 33 ging es noch um die Verwaltung von EU-AIF in anderen Mitgliedstatten. Jetzt spannen wir den Bogen noch weiter und beziehen die ‚exterritorialen‘ AIF mit ein.

Ich starte mit dem bereits bekannten Schema, bevor ich mehr ins Detail gehe.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Verwaltung
Region
Nicht-EU-AIF
Beteiligte
EU-AIFM
Nicht-EU-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)/
Aufsichtsbehörde Herkunftsmitgliedstaat (HKMS)
BaFin
ESMA

Kombinationen, die durch den Artikel 34 abgedeckt werden soll

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KAGB – Wie sollen die Inhalte von Jahresberichten, Zwischen- und Spezialberichten inhaltlich gegliedert sein (Teil 3)? Frage die KARBV.

Paragraphen Dschungel

KARBV – Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (Teil 3) – Sonstige Berichte.

Rund um das Thema KAGB und seine ergänzenden Verordnungen geht es ganz schnell, dass aus einem Beitrag gleich mehrere Teilbeiträge entstehen, weil das Thema wiedermal so ausschweifend wird, dass die Behandlung in einem geschlossenen Beitrag den Rahmen sprengen würde.

Es ist nicht einfach elektronisch publizierte Inhalte für alle Bildschirmgrößen und Browserversionen leserfreundliche zu halten.

Zwei Beitragsteile gab es schon:

Jetzt im dritten Teil geht es um die sonstigen Berichte, die da wären:

  • Halbjahresbericht,
  • Zwischenbericht,
  • Abwicklungsbericht sowie
  • Auflösungsbericht.

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2011/61 – Artikel 33 – Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten

2011/61 – Artikel 33 – Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten

In den Artikeln 31 und 32 der AIFM Direktive 2011/61 ging es um den Vertrieb von Anteilen im Herkunftsland und in anderen Mitgliedstaaten. Der Artikel 33, den ich heute besprechen möchte, befasst sich mit der Verwaltung.

Ich hatte im Beitrag zu Artikel 31 ein Schema konzipiert, das ich weiter nutzen möchte. Es sollte Dir auch den Vergleich mit den anderen Artikeln erleichtern.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Verwaltung
Erstanzeige
Änderungsanzeige
Region
Andere Mitgliedsstaaten
Beteiligte
EU-AIFM
EU-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)/
Aufsichtsbehörde Herkunftsmitgliedstaat (HKMS)
BaFin
Aufsichtsbehörde Aufnahmemitgliedstaat (AMS)
ESMA

 

Kombinationen, die durch den Artikel 33 abgedeckt werden soll

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Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin

Workflow Deal Flow Management - Vorselektierung

Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin

In der letzten Zeit hatte ich über das zentral von der ESMA gesteuerte aber über die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden einzureichende AIFM und AIF-Reporting geschrieben. Ich bin auch noch nicht fertig mit dem Thema und muss mich noch durch das mir nicht so geläufige Hedging-Thema quälen.

Ich hab mir daher gedacht ich schau mal, was es so Neues bei der BaFin gibt und ich bin auch direkt fündig geworden.

KAGB – Technische Umsetzung der Meldepflichten so lautet eine aktuelle Webseite der BaFin.

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Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (2)?

Schema Fondsentwicklung nach KPI

Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (2)? – direkte Fortsetzung

Die Beispielzahlen führe ich zum schnelleren Einstieg nochmal an.

Berichtsbeispiel Dachfonds Manager

Dachfonds <Private Equity XYZ> III
Rechtsform: GmbH & Co.

Dach-Fonds-Ebene (Ebene in die der Anleger investiert hat)
– alle Werte in Mio. EUR bzw. % –

1 Nominalkapital 198,6
2 Eingezahlt inkl. Agio 208,1
3 Liquidität der Fondsgesellschaft 29,9
4 Auszahlung an die Anleger/ in % zum Nominalkapital 65,2 32,9%
5 Gesamtwert 219,8
 6 TVPI 105,7%
7 Rechnerischer Wert einer Mindestbeteiligung
(10.000 TEUR zzgl. 500 EUR Agio)
11,1

 

Ansonsten schau Dir bitte den 1. Teil nochmal an.

KPI des Dachfonds am konkreten Beispiel

IRR des Dachfonds

Bis dahin alles fein. Nur jetzt, wo es richtig spannend wird, da gehen mir die Informationen aus. Die Berechnung des IRR habe ich im Beitrag: TYPISCHE GESCHÄFTSVORGÄNGE ZWISCHEN FONDS UND IHREN INVESTOREN – TEIL 5.2 – NAV schon beschrieben. Wie hier unschwer zu erkennen ist, fehlen mir die konkreten Zeitpunkte und Beträge zu den Zahlungsströmen. Ich kann die Performance des Dachfonds daher nur überschlägig berechnen.

Hierzu mache ich folgende Annahmen:

„Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (2)?“ weiterlesen

Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (1)?

Schema Fondsentwicklung nach KPI

Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (1)?

Diese Frage stellte mir unlängst eine interessierte Leserin meines Blogs in einer Email.

Da die Beratung von Kapitalanlegern nicht zu meinem Dienstleistungsfokus zählt, konnte ich ihre Frage leider direkt nicht beantworten. Angespornt durch die Anfrage möchte ich mich des Themas anhand eines fingierten Beispiels dennoch annehmen, da ich denke, dass es eventuell auch anderen Anlegern hilft, ein besseres Verständnis zu dem Thema aufzubauen.

Natürlich habe ich zu dem Thema bereits einige Beiträge, auch mit Beispiel, verfasst. Ich versuche nach Möglichkeit die Dinge immer einfach zu beschreiben, die Beiträge zur Fonds Performance  waren aber für den finanzwirtschaftlich wenig geprägten Leser mit Sicherheit recht schwer zu verstehen. Ich möchte daher anhand dieses Beitrags nochmal nachlegen.

Diese Beitragsreihe besteht aus mehreren Teilen, da die Ausführungen zu umfangreich für einen Artikel sind. Die ersten beiden Teile befassen sich mit der Berichterstattung eines Dach-Fonds-Managers und die nachfolgenden Teile mit dem eines Direkt-Fonds-Managers jeweils in der Assetklasse Private Equity.

„Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (1)?“ weiterlesen

§ 307 KAGB – Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung

Paragraphen Dschungel

§ 307 KAGB – Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung

Heute möchte ich mich mal wieder einem § aus dem KAGB zu wenden. Es geht um die Informationspflichten einer KVG gegenüber professionellen und semi-professionellen Investoren.

Der Paragraph geht so detailliert auf die bereitzustellenden Informationen ein, dass es eigentlich nicht möglich ist, den Inhalt an dieser Stelle zu kürzen. Ich habe mich daher entschieden gegenteilig vorzugehen und die weitgehend 1 zu 1 übernommenen Informationen noch anzureichern.

Zunächst gehe ich durch die Abschnitte des Paragraphen.

(1) Dem am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie interessierten professionellen Anleger oder semiprofessionellen Anleger ist vor Vertragsschluss der letzte Jahresbericht nach den folgenden §§ oder Artikel 22 der Richtlinie 2011/61/EU zur Verfügung zu stellen:

„§ 307 KAGB – Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung“ weiterlesen