Was zahle ich als AIFM für die Zulassung im Ausland?

Was zahle ich als AIFM für die Zulassung im Ausland?

Ich hatte in der letzten Woche einen Beitrag zum Thema:

FinDAGKostV – Gebührenverordnung der BaFin

in den Blog gestellt. Die Ressonanz die ich dazu bekam, hat mich ermuntert mal über den Kanal nach UK zu schauen.

Hier haben wir die FCA, welche für den britischen Markt die zuständige Regulierungsbehörde für AIFMs ist. Vorsicht, heute wird es teilweise Englisch, geht dafür aber nicht so in die Tiefe. Ich zitiere:

Firms and individuals can only conduct regulated financial service activities in the UK if they are authorised by us to do so.

Die Fees liegen je nach Grad der Komplexität des Antrages zwischen 1.500 und 25.000 GBP. Näheres hierzu findest Du auf der Seite Authorisation fee der FCA. Bei einem Umrechnungkurs von 1,21 EUR/ GBP reden wir über rund 1.800 bis 30.000 EUR.

Das ist insgesamt schon um einiges günstiger, wie bei der BaFin.

Speziell für die kleinen AIFMs bietet man wohl ein schnelles, auf den ersten Blick unkompliziert aussehendes Verfahren, mit festen Gebührensätzen an. Auf der Seite: UK AIFMs – Abschnitt: Small authorised UK AIFMs – findest Du auch eine Worddatei mit dem Anmeldeformular. Auf der Seite: AIFMD Fees kannst Du Dir die Gebührenordnung unserer britischen Freunde mal näher ansehen.

Beim EuSEF liegt man bei 750 GBP jährlich, was wohl eher den Intentionen der EU entspricht, wie die von der BaFin veranschlagten Spanne von von 3,5 bis 20 TEUR.

Ich frage mich jetzt natürlich, warum haben wir solche Diskrepanzen bei den Gebühren. Liegt es daran, dass es in UK einfach mehr Firmen gibt und sich dadurch die Gebühren reduzieren lassen?

Da viele AIFM gar nicht darauf angewiesen sind, einen Sitz in einem bestimmten Land in Europa zu halten, sollte sich der ein oder andere überlegen, ob er die EU weite Zulassung eventuell in einem  anderen Staat initiert.

Ich hab bei meiner Recherche nur über den Kanal geschaut, weil sich dort ca. 50% des europaweiten Geschäfts abspielt. Da ich aufgrund einiger Kontakte mit Studenten davon ausgehe, dass meine Beiträge auch in diesem Kreis gelesen werden, wäre das Thema europaweite Gebührenpolitik für AIFM eine Überlegung für eine Diplomarbeit wert. Frag mal Deinen Prof.

Aus sprachlichen Gründen, die in der Branche normalerweise keine große Hürde darstellen, wäre natürlich Österreich eine Alternative. Auch Luxemburg und die Schweiz sollten in die Überlegung einbezogen werden. Wobei die Schweiz hinsichtlich zunehmender politischer Isolation ein Risiko darstellen könnte, wovon ich persönlich allerdings nicht ausgehe.

Ein anderer Punkt ist auch der, dass man bei der Gebührenpolitik in Deutschland gar nicht auf das Modell des Fondsgeschäfts eingeht. Hat man es einfach nicht verstanden, ist man nicht sensibel genug dafür oder interessiert man sich nicht für die Belange, des unter moderner Behördenphilosophie auch stückweise als Klientel zu verstehenden Kreises an potenziellen Antragstellern?

Worauf möchte ich raus?

Nun, das Gesetz unterscheidet zwischen der internen und externen KVG.  Diese legen zeitlich limitierte, mit meist klar definierten Zielen/ Strategien, ausgestattete Fondsprodukte auf. Man könnte auch sagen es sind zeitlich befristete längerfristige Projekte.

Die externe  KVG managed hierbei nicht nur einen, sondern im zeitlichen Ablauf meist eine ganze Reihe von Fonds. Einmalige Gebühren sind daher eigentlich nicht systemkonform. Besser wäre es, wie in UK praktiziert – man hat das Geschäft hier scheinbar besser verstanden – die Gebühren jährlich in Ansatz zu bringen.

Betreut die  KVG  im ersten Jahr einen Fonds , dann werden die Gebühren der Behörde auf die Fees der Investoren des Fonds entsprechend eingepreist. Kommt im zweiten Jahr ein weiterer Fonds dazu, dann kann man die Verrechnung entsprechend umlegen. So kann man ganz einfach im Interesse der Investoren (Gläubiger) praktizieren, welches man sich gerne auf die Fahnen schreibt, aber in der Praxis eher zum Nachteil dieser ausfällt.

Ähnliche Ansätze sind auch bei dem Vertrieb von Softwarelösungen wünschenswert. Schließlich kauf eine  KVG  die Software nicht für jeden aufgelegten Fonds separat. 

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