Spruchpraxis KAGB: Investmentvermögen und KVG

Spruchpraxis KAGB: Investmentvermögen und KVG

In diesen Beitrag möchte ich versuchen, die aktuelle Entwicklung der Spruchpraxis rund um das KAGB zu dokumentieren. Die systematische Auflistung über die Einordung neuer Fonds und die Genehmigung von KVG durch die BaFin soll Aufschluss darüber geben, wie das aktuelle Gesetz in der Praxis umgesetzt wird.

#DatumTypFondsAssetsklasseKommentarTitel und LinkQuelleAutor/ Interviewpartner
KAGB (ja/ nein)
116.09.2013nicht KAGBSolit 3. Gold & Silber GmbH & Co. KGEdelmetalleDieser Edelmetallfonds wird nicht als Investmentvermögen angesehen. Begründung wird von der BaFin aus Datenschutzgründen nicht gegeben.Bafin-Bestätigung: KG-Fonds können weiterlebenCash-OnlineStefan LöwerNein
216.09.2013geschlossener Spezial-AIFVIVUMImmobilienRegistrierung nach § 44 KAGBVIVUM stellt Antrag als KVG für nächsten Projektentwicklungsfondsdeal-magazin.comJa
316.09.2013nicht KAGBPT Erneuerbare Energien GmbHInfrastruktur: PhotovoltaikProjekt- und Betreibergesellschaften werden als „operativ tätige Unternehmen“ angesehen.Dachsolaranlagen können Anlegern weiterhin interessante Erträge bringenECOreporter.deErik Tröster Nein
417.10.2013Antragstellung für KVG erfolgtMixed geschlossenAntrag auf Zulassung der KVG ist gestellt worden.Dr. Peters Group legt börsennotierten Flugzeugfonds für institutionelle Investoren auf.BNT Büro für Nachrichten und Trends GmbH
528.10.2013OGAW -> AIFTempleton Growth Fund AktienTempleton Growth Fund kein OGAW; daher soft close in Deutschland geplantNeue Regeln verändern die Fondslandschaft - Fondsklassiker wird deregistriertAlsterspree Verlag GmbH
Verlag und Redaktion procontra
Christian Hilmes

Es ist zunächst ein Pilotversuch. Mal sehen, wie es sich entwickelt. Ich plane, die Tabelle nach und nach zu ergänzen. Durch die Verlinkung kann direkt auf die Datenquelle zurück gegriffen werden.

Gerne nehme ich Deine Anregungen entgegen. Die Darstellung von solchen umfangreichen Tabellen im Blog ist recht schwierig. Ich überlege monatlich einen Auszug als Download anzubieten. 

3 Antworten auf „Spruchpraxis KAGB: Investmentvermögen und KVG“

  1. Hallo, ich bin z.Z. im Projekt, daher hat es etwas gedauert. Ich empfehle meinen Beitrag Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des “Investmentvermögens dieser verweist auf einen Beitrag der BaFin der dort in 3 a beschreibt, wie mit Family Offices verfahren wird. Grundsätzlich fallen diese wohl aus der Regelung raus. Soweit ich gehört habe fallen Ein-Anleger-Fonds auch heraus, da die Vorrausetzung gemeinsame Anlage nach § 1 KAGB nicht gegeben ist. Sofern jedoch die theoretische Möglichkeit gibt, dass sich laut Satzung eine weitere Person beteiligen kann, muss man schon aufpassen. es kommt also wie immer auf die Verträge an.

    Viele Grüße

    Jörn Densing

    1. Hallo Herr Windel,

      bei steuerrechtlichen Themen bin ich leider schon etwas länger raus. Das Investmentsteuergesetz steht zwar für 2014 auf meiner Agenda, aber dafür brauche ich noch etwas Zeit. Vielleicht hilft Ihnen der Hinweis zum Beitrag zur steuerlichen Behandlung des Investitionszuschusses Wagniskapital bei BAND etwas weiter.

      Ich kann mich daran erinnern, dass die Handhabung früher von Bundesland zu Bundesland anders war. Daher fiel man auf Branchenevents meist auch über die Vertreter des Finanzministeriums her. Sehr engagiert waren u.a. auch immer P+P
      Pöllath + Partners
      , um nur einen aus der Fachwelt zu nennen.

      Im Idealfall gibt vielleicht ein Leser des Blogs hilfreiche Tipps. Mal sehen.

      Viele Grüße

      Jörn Densing

  2. Sehr geehrter Herr Bühler,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Es handelt sich nicht um die offizielle Spruchpraxis der BaFin. Es geht mir darum zu untersuchen, welche Entscheidungen auf Basis des neuen KAGB getroffen wurden. Das versuche ich, durch den Auf- und Ausbau einer Systematik herauszufinden. Hierbei bin ich auf Presseartikel und anderweitige öffentlich zugängige Quellen angewiesen. So bleibt mir nur der Hinweis auf Artikel, die natürlich individuelle Meinungen widerspiegeln. Ich würde mir wünschen, dass die BaFin hier offener kommuniziert, damit wir alle die Chance haben schneller zu lernen.

    Dann könnte ich mir auch die Arbeit sparen. Ich hab auch schon gemerkt, dass ich das Thema neben meinen Projekten zeitlich nicht ausfüllen kann. Die Recherche zur „Spruchpraxis“ ist für einen einzelnen zu aufwendig.

    Viele Grüße und noch einen schönen Tag

    Jörn Densing

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